SCHIMMEL BLOG

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Ihr Schimmel Gutachter aus Traventhal - Sachverständigenbüro Kail



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03.02.2022

DER FALL TRAMPOLIN

#Der_Fall_Trampolin
Aus gegebenem Anlass, weil gerade mal wieder eins #Sturm übers Land gefegt ist und weil mich gleich mehrere Fragen zu diesem Thema erreicht haben, hier eine ausführliche Erklärung zum #Fall_Trampolin:
Folgendes Szenario: Der #Sturm hat das #Trampolin hinfort geweht und das #Trampolin hat ein #KFZ getroffen und beschädigt.
...
Es könnte hier genauso gut ein anderer Gegenstand sein, aber das #KFZ ist immer besonders delikat / teuer.
Wenn die Eigentümer das Trampolin nicht fachgerecht gesichert haben, sind sie für den Schaden einer anderen Partei haftbar zu machen. Dennoch gilt hier: #eigen_vor_fremd. Heißt: ich als geschädigter muss erst meine "eigene" Versicherung einschalten. Die eigene Versicherung würde sich dann mit dem Versicherer vom Verursacher in Verbindung setzen. /
Wenn die Eigentümer das Trampolin fachgerecht gesichert hatten, ist der #Schaden als höher Gewalt zu betrachten, also keine Haftung der Eigentümer. Dann würde die Versicherung des Eigentümers ohnehin ablehnen.
Den Schaden der Haftpflichtversicherung zu melden ist richtig und wichtig. Denn die Haftpflichtversicherung übernimmt auch die Kosten für den Rechtsstreit, sofern die Gegenseite, egal ob das eine Versicherung oder der Nachbar ist, klagen sollte.
Bloß nicht den Schaden selber zahlen, weil der Nachbar, Freund oder wer auch immer Druckt macht!
Dafür ist man versichert.
#Eigen_vor_fremd ist ein ungeschriebenes Gesetz, an das man sich halten sollte, weil das für alle Seiten der beste Weg zu einer angemessenen #Schadenbeseitigung ist.
Mehr zum Thema #eigen_vor_fremd findet ihr hier:
https://www.youtube.com/watch?v=jdKSZiAEVJ8&t=105s
Es handelt sich in diesem #Fall_Trampolin um einen #Sturmschaden. #Sturmschäden sind beim KFZ zu bewerten wie Hagelschäden. Erstmal kein Verursacher, somit in der Kaskoversicherung voll abgedeckt, ohne Hochstufung. Wenn die Gegenseite nur Haftpflichtversichert ist: "selber Schuld". In diesem Fall wäre das dem Haftpflichtversicherer der Eigentümer anzuzeigen.
Der Hafpflichtversicherer prüft dann die #Haftung und übernimmt den Schaden oder lehnt ihn ab, wenn keine Haftung besteht.
Wie gesagt: so oder so nicht selber zahlen und nicht unter Druck setzen lassen!
Habt ihr weitere Fragen zum #Fall_Trampolin? oder zu anderen Themen, in Bezug auf einen möglichen #Versicherungsfall?
Dann schreibt mir gerne! So ich kann, helfe gern.
Es grüßt der #Gutachter eures Vertrauens. 😉
www.Gutachter-Kail.de

 Trampolin durch Sturm beschädigt


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