SCHIMMEL BLOG

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Ihr Schimmel Gutachter aus Traventhal - Sachverständigenbüro Kail



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24.04.2020

DER UNTERSCHIED ZWISCHEN DEM SCHADEN UND DEM FOLGESCHADEN - DER GUTACHTER ERKLÄRT DAS LÄSTIGE VERSICHERUNGSBLABLA

Sie haben sich an meine Empfehlungen aus dem letzten Beitrag Was tun bei Versicherungsschäden gehalten, das Leck ist Dicht und die Trocknungsarbeiten laufen.

Nun kommt Ihr Versicherungsagent, -Vertreter, -Vertauensmann und wie er nicht noch so alles heißen kann (jede Versicherung nennt dies Jungs und Mädels etwas anders), zu Ihnen nach Hause und schaut sich mit Ihnen den vorhandenen Schaden an.

Am Ende sind Sie total glücklich und beruhigt, denn Ihr Versicherungsmensch hat Ihnen gesagt, dass Ihre Versicherung den Schaden komplett übenimmt und Sie sich keine Sorgen zu machen brauchen.

Ein oder zweit Tage später klingelt nun das Telefon und ein Gutachter der Versicherung möchte mit Ihnen einen Termin absprechen.

Jetzt sind Sie völlig aus den Socken, denn Ihr Versicherungsmensch hat Ihnen doch schon zugesagt, dass alle Kosten übernommeb werden!

Aber pflichtbewusst wie Sie sind, machen Sie einen Termin aus und der Gutachter steht pünktlich bei Ihnen vor der Tür.

Nun geht er mit Ihnen durchs Haus, schaut sich den Schaden an und sagt Ihnen dann dass zwar der Folgeschaden in voller Höhe anerkannt wird, die Arbeiten am Rohr jedoch nicht in vollem Umfang.

Was Soll das denn jetzt ?!

Der Versicherungsmensch hat doch schon alle Arbeiten zugesagt?

Ja, nun.Das hat er vielliecht aber.

Genau darüber wollte ich ja mit Ihnen sprechen. ;-)

Ihr Versicherungsmensch ist derjenige, der sein Geld über einen kleinen Teil Ihrer Versicherungsbeiträge verdient und ist aus diesem Grund natürlich darauf bedacht, Ihnen so gut er kann zu helfen.Er ist aber in aller Regel kein Sachberarbeiter, sondern Kundenbetreuer. Das bedeutet, er berät Sie über Ihre Risiken im Leben, z.B. im Bezug auf Ihre Immobilie und wird die benötigten Verträge mit Ihnen ausarbeiten, um Ihnen einen möglichst guten Versicherungsschutz zu bieten.

Im Schadedensfall ist er in der Regel der erste Ansprechpartner, da Sie ihn bereits kennen und er die Vertragslage mit Ihnen im allgemeinen im Blick hat.
Aus diesem Grund kann er auch kleinere Schäden schonmal direkt freigeben.

Bei großen Schäden, in der Regel so ungefähr ab 1000,-€ oder dann, wenn der Sachbearbeiter bei der Versicherung den Schaden nicht genau durchblicken kann, wird durch den Sachbearbeiter ein Gutachter beauftragt.

Dieser kann aus dem Hause der Versicherung kommen, muss er aber nicht. (Lesen hierzu auch meinen Artikel: Hilfe der Gutchter kommt!)

Der Sachbearbeiter

Wie oben erklärt, ist Ihr Versicherungsmensch also der Kundenbetreuer, der sich sehr gut mit den Verträgen und noch viel, viel besser mit dem Verkauf von Verträgen auskennt.Mit der Schadensabwicklung hat er in aller Regel nicht so viel zu tun und ist in diesem Bereich auch in aller Regel nicht so gut geschult.

Außerdem kommt es nicht selten vor, dass der Versicherungsnehmer, also Sie, den Berater selber kennt, weshalb er auch nicht immer als unparteiisch angesehen werden kann.

Der Sachbearbeiter ist für die Schadensabwicklung da.Er kennt sich aus bei Schäden und kann vom Büro aus schon so einiges nachvollzeiehen, wenn der Versicherungsnehmer oder der Versicherungsberater ordentliche Bilder und eine ausführliche Schadensschilderung eingereicht haben. Er kann erkennen, ob die Angebote der Handwerker preislich in Ordnung sind oder ob die Handwerker etwas übertrieben haben.
Und wenn er, weil er nicht selbst vor Ort sein kann, oder weil es seine technischen Kenntnisse übersteigt, oder wenn er die Schilderungen und Fotos bei dem einetrenen Schaden nicht zu 100 % nachvollzeiehen kann, schickt er einen Sachverständigen zum Schadensort, damit dieser ihm die offenen Fragen beantworten kann.

Im Gegensatz zum Versicherungsberater, kennt sich der Sachbearbeiter sehr gut aus, wenn es darum geht die Ersatzpflicht der einzelnen Arbeitsgänge zu erkennen, hat Einblick in die bestehenden Verträge und in die Deckung der Policen.

Während der Versicherungsberater versucht das bestmögliche für seinen Kunden herauszuschlagen, ist der Sachbearbeiter in der Lage sachlich zu entscheiden, welche Schäden tatsächlich zu ersetzen sind und welche eben nicht.

So Worauf will ich eigentlich hinaus?

Ganz einfach.

Bitte, bitte, bitte nehmen Sie die Zusagen Ihres Versicherungsberaters nicht für bare Münze!

Nicht er entscheidet über die Regulierung des Schadens, sondern der Sachbearbeiter im Büro.

Zurück zum Beispiel:

Der Wasserschaden hat Ihren Laminatfußboden aufquellen lassen, die Wände wurden durchfeuchtet und die Tapeten lösen sich ab. Einige Wandflächen wurden von Schimmel befallen.

All das sind Folgeschäden und versichert, sobald bestimmungswidrich ausgetretenes Leitungswasser zum Schaden geführt hat.Das bedeutet, dass das Wasser den Ort verlassen hat, an den es der Bestimmung nach hingehört. Z.B. in die Kalt- oder Warmwasserleitung, in die Waschmaschine, in die Abwasserleitung, in die Heizung usw.

Wie Sie sehen können, kann der eigentliche Schaden unterschiedlicher Herkunft sein, um einen ersatzpflichtigen Folgeschaden im Haus zu verursachen.

Dies führt dazu dass es durchaus vorkommt, und das nicht unbedingt selten, dass der eigentliche Schaden nicht ersatzpflichtig ist.

Zum Beispiel dann, wenn die Kunststoffabflussrohre unter der Dusche auseinander gerutscht sind.Hier spricht mann dann von einem Muffenversatz.

Sie sind gegen Rohrbruch versichert.Bei einem Muffenversatz ist aber kein Rohr gebrochen, weshalb Ihre Versicherung für die Reparatur der Schäden an der beschriebenen Abflussleitung nicht aufkommt.

Auch der Schaden an den Fliesen, die entfernt werden mussten, um an das Rohr zu gelangen sind dann nicht versichert.

Das gleiche gilt für deffekte Wasserboiler, Waschmaschinen, Heizkörper usw.

Bei einem Rohrbruch ist die Reparatur des Rohres über die Rohrbruchversicherung, die in aller Regel in der Gebäudeversicherung fester Bestandteil ist, abgesichert.
Dazu gehört auch die Reparatur der Gebäudeteiele, die für die Reparatur des Rohrbruchs beschädigt wurden (z.B. Putz, Farbe, Tapete usw.).

Nun kommt es häufig vor dass der Klempner um die Ecke kommt und Ihnen mitteilt, dass die Reparatur des Rohres unsinnig sei, da die Rohre schon sehr alt sind und man damit rechnen muss, dass durch die Reparaturarbeiten am Rohr ein baldiger, erneuter Rohrbruch an einer anderen Stelle vorkommen kann, weshalb er Ihnen empfiehlt, die betrofenen Rohre komplett zu erneuern.

Damit hat er absolut recht!Wenn Ihre Rohre über 40 Jahre alt sind, müssen Sie vermehrt mit Schäden an Ihren Rohren rechnen. Wenn man jetzt anfängt das veraltete Rohr zu flicken, haben sich nicht selten Korrosinsstellen im Inneren des betrofenen Rohres gelöst, wodurch es dann zu einem erneuten Bruch an anderer Stelle kommen kann.

Der Empfehlung des Klempners ist daher am besten auch Folge zu leisten.

Das bedeutet aber nicht, dass Ihre Versicherung für die Sanierung Ihrer Rohre aufkommen muss !!!

Sie haben bei der Unterschrift Ihrer Gebäudeversicherung eingewilligt, Ihre Wasserleitungen in einem einwandfreien Zustand zu führen, regelmäßig zu überprüfen und sie bei Veralterung oder Verschleiß zu erneuern.

Das heißt dem Grunde nach, wenn Sie bei Ihren ca. 40 Jahre alten Rohren einen Bruch feststellen, haben Sie theoretisch schon einen Vertragsbruch begangen!

Sollten die Rohre unter Putz verlegt worden sein, ist eine Überprüfung der Rohre natürlich nicht möglcih, weshalb die Versicherung ja auch in aller Regel für die Reparatur der Rohre aufkommt.

Sollten Sie jedoch z.B. im Keller die Leitungen sehen können und Sie erkennen Korrosionsspuren an den Leitungen, dann sind Sie verdammt nochmal dazu verpflichtet die Leitungen unverzüglich austauschen zu lassen!
Sollten Sie dies nicht tun und der Sachverständige stellt fest, dass die Korrosinsspuren vor dem Eintritt des Schadens bereits erkennbar waren, verlieren nicht nur den Schutz für die Reparatur, sonder auch den Versicherungsschutz für den Folgeschaden. Und das beiinhaltet auch Ihren Hausrat, der vielleicht bei einem anderen Versicherunsunternehmen unter Vertrag steht.

Sollte Ihr Klempner also feststellen, dass die Rohre besser zu tauschen sind, lassen Sie die Rohre tauschen!Ihre Versicherung wird sich in Höhe der Reparaturkosten für den Flick der Rohre daran beteiligen.

Wenn Sie die Rohre nur reparieren lassen und es kommt wieder zum Bruch, wird Ihre Versicherung den vertrag mit Ihnen, nach der erneuten Regulierung der Reparatur wahrscheinlich kündigen. Oder Ihr Versicherer schließt einen eine Ersatzpflich bei Schäden Rohrbruch aus.

Soviel zum Unterschied von Schaden und Folgeschaden, sowie dem Unterschied zwischen Ihrem Versicherungsmenschen und dem Sachbearbeiter bei der Versicherung.

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