Hier finden Sie Infos, Story´s und Erfahrungsberichte eines Schimmelgutachters. Erweitern Sie Ihren Wissensschatz über die Themen Schimmel, Versicherungsschäden sowie Schäden im allgemeinen und lösen Sie sich von Ihrem gefährlichen Halbwissen hierüber. Im Schimmelblog informiert Sie der Sachverständige Ihres Vertrauens zudem über den Wirkungskreis eines Sachverständigen.
Der erste Herbststurm des Jahres wird vorausgesagt und dieser könnte womöglich mal wieder ein extremer Sturm werden.
Wie gut dass Sie versichert sind!
Doch was gibt es hierbei eigentlich zu beachten?
Im Grunde genommen eine ganze Menge.
Fangen wir mal mit ihren Obliegenheiten an.
Sie sind dazu verpflichtet Ihr Gebäude vor Schaden zu schützen! Das bedeutet, Sie sollten im Vorwege dafür sorgen, dass Sie mögliche Gefahrenquellen beseitigen.
Das bedeutet: Räumen Sie alle Gegenstände zur Seite, die möglicherweise umherfliegen können.
Hierzu gehört zum Beispiel das Mobiliar, das noch auf Ihrer Terrasse steht. Auch Kinderspielzeuge, Fahrräder etc. sollten Sie wenn möglich bereits vor Eintritt des Unwetters sicher verstaut haben.
Kontrollieren Sie Ihr Gebäude!
Sind irgendwo lockere Dachziegel erkennbar? Gibt es irgendwo Undichtigkeiten an ihrem Gebäude? Lassen sich alle Fenster vernünftig schließen? Gibt es noch lockere Gegenstände am Gebäude (zum Beispiel am Dachunterstand hängende Blumen etc.)?
Kontrollieren Sie Ihren Garten!
Gibt es beispielsweise abgestorbene oder lockere Äste in den Bäumen auf ihrem Grundstück?
Wenn ja, beseitigen Sie auf jeden Fall die erkannten, möglichen Gefahrenquellen!
Überprüfen Sie regelmäßig ihre vorhandenen Versicherungen.
Haben sich Änderungen an Ihrem Gebäude ergeben?
Haben Sie angebaut, oder den Dachboden als Wohnfläche ausgebaut?
Haben Sie gegebenenfalls einen Wintergarten an ihr Gebäude angebaut?
Derartige Veränderungen müssen sie zwingend ihrem Versicherer mitteilen, da sich der Versicherungswert ihres Gebäudes mit jeder Veränderung erhöhen kann.
Sollte es zum Schaden kommen, besteht ansonsten die Möglichkeit, dass Teile ihres Grundstücks oder Gebäudes gar nicht mitversichert sind.
Haben Sie eine Hausratversicherung? Das gilt auch und insbesondere für Mieter!
Wird das Gebäude durch Sturm beschädigt und kommt es im Anschluss zu einem Eindrang von Regenwasser, durch den Ihre Möbel beschädigt werden, so können derartige Schäden ausschließlich über Ihre Hausratversicherung entschädigt werden.
Ihr Vermieter ist nicht dafür zuständig, Schäden an ihrem Eigentum zu regulieren!
Lesen Sie hierzu auch: Wozu brauche ich eigentlich eine Hausratversicherung?
Wenn alles sturmsicher ist, wünschen wir Ihnen viel Glück beim nächsten Sturm, auf dass keine Schäden an ihrem Gebäude entstehen!
...
Nun hat der Sturm, trotz all ihrer vorherigen Sicherungsmaßnahmen, dennoch einen Schaden an Ihrem Gebäude verursacht.
Was jetzt?
Als erstes sollten Sie Bilder vom Schaden machen, um der Versicherung auch im Nachhinein nachweisen zu können, woher der Schaden stammt.
Haben Sie keine Beweise für den eigentlichen Schaden am Gebäude, und hierfür reicht ein Bild von verrutschten Dachziegeln auf dem Dach, so ist Ihr Versicherer nicht zur Zahlung verpflichtet!
Sie sind in der Beweispflicht!!!
Anschließend sollten Sie dafür sorgen, dass der Schaden nicht größer wird (Schadenminderungspflicht!).
Danach melden Sie den Schaden ihrer Versicherung.
In der Zwischenzeit können Sie gerne schon einmal Angebote von Handwerkern einholen und oder eine Kostenaufstellung anfertigen (was wurde alles beschädigt? Was kostet die Wiederherstellung? Wie lange brauchen Sie gegebenenfalls, um den Schaden in Eigenleistung beheben zu können?).
Nun ist die Versicherung am Zuge und entscheidet, ob die Angebote ihrer Handwerker abgewartet werden sollen, ob die Angebote ihrer Handwerker freigegeben werden oder ob gegebenenfalls ein Sachverständiger den Schaden bei Ihnen besichtigen soll.
Warten Sie den Termin des Versicherungssachverständigen ab, sofern er angekündigt wurde und schauen Sie, ob Sie mit dem Entschädigungsvorschlag der Versicherung einverstanden sind.
Dies sollte in aller Regel der Fall sein!
Sollte es im Nachhinein, entgegen aller Erwartungen, doch zu Schwierigkeiten bei der Regulierung kommen, steht es Ihnen selbstverständlich frei, auf eigene Kosten einen eigenen Sachverständigen zu beauftragen.
Zum hier beschriebenen Thema empfehlen wir Ihnen auch den folgenden Artikel zu lesen:
Nix Sturmschaden - Nix Sturmschaden - Nullnummer in Sachen Versicherungsschutz
Ist es zu einem Schaden an Ihrem Gebäude oder an Bestandteilen Ihres Grundstücks gekommen, weil der Baum eines Nachbarn auf Ihr Grundstück gefallen ist, so möchten wir Ihnen zur Vereinfachung des weiteren Vorgehens noch folgende Hinweise geben:
Sofern der Baum durch Sturm umgekippt ist und Schäden an Ihrem Eigentum verursacht hat, sind zunächst Ihre eigenen Versicherungen dafür zuständig, den Schaden zu übernehmen.
Ihre Versicherung hat Sie gegen Sturm versichert. Nun ist es durch Sturm zu einem Schaden gekommen, so ist eben auch Ihre Versicherung für die Schadenregulierung zuständig.
Ja, es war zwar der Baum des Nachbarn und nicht Ihr eigener, dennoch ist es Ihre Versicherung die den Schaden übernimmt!
Wenn der Baum schon vorher krank gewesen ist und Sie nachweisen können, dass Sie den Nachbarn, und das kann auch die Stadt, die Gemeinde etc. sein, über die mögliche vom Baum ausgehende Gefahr informiert haben, ist es gegebenenfalls möglich dass Ihre Versicherung sich die Kosten für die Wiederherstellung im Anschluss vom Nachbarn wiederholt.
Hierfür muss jedoch nachweislich eine Schuld des Nachbarn erkannt werden.
War der Baum gesund und ist lediglich ausschließlich aufgrund des Sturms umgefallen, so hat nicht der Nachbar den Schaden verursacht, sondern das über Ihre Versicherung versicherte Schadenereignis.
Also, melden Sie den Schaden einfach an Ihre Versicherung und warten Sie nicht, dass Ihr Nachbar ihn irgendwann schweren Herzens mitteilt, dass seine Versicherung den Schaden nicht übernimmt.
Bis bald!
Ihr Gutachter Kail
www.Gutachter.Kail.de
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BRANDSCHÄDEN UND DER SCHUTZ IHRER VERSICHERUNG
Brandschäden bergen nicht selten ein enormes Schadenpotenzial. Ob das Gebäude nun vollständig abbrennt oder nur Teile im Gebäude in Flammen stehen, wird nicht selten eine großflächige Reinigung, wenn nicht sogar ein großzügiger Ersatz der durch Brandruß beschädigten Gegenstände erforderlich.
Damit es gar nicht erst zu einem Brand kommt, sind diverse Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten, die der Versicherer auch gerne als Obliegenheitspflichten bezeichnet.
Hierzu gehört es beispielsweise Kerzen auszupusten, wenn sich keine Personen in den betroffenen Räumen aufhalten. Ebenso wichtig ist es den Herd auszuschalten, wenn man die Küche verlässt.
Zusätzlich können Rauchmelder nicht nur Leben retten, da Sie im Schlaf in den seltensten Fällen in der Lage sind Brandrauch zu bemerken, sie sorgen auch dafür, dass entstehende Brände rechtzeitig erkannt werden, bevor ein größerer Schaden entsteht.
Ist es trotz all Ihrer Vorsicht zu einem Brand gekommen, hilft Ihnen Ihre Versicherung in vielerlei Hinsicht.
Sollten Sie den Brand aufgrund grober Fahrlässigkeit oder aufgrund der Verletzung ihrer Obliegenheiten verursacht haben, so steht Ihnen dennoch ein Versicherungsschutz zu. In vielen Versicherungen ist die grobe Fahrlässigkeit bereits vollständig mitversichert, in anderen Fällen hat die Versicherung lediglich das Recht einen prozentualen Anteil des Gesamtschadens aufgrund ihrer groben Fahrlässigkeit zu kürzen.
Bezüglich der Versicherungsleistungen müssen wir zunächst einmal zwischen dem Hausrat/Inventar und dem Gebäude unterscheiden. Die Hausratversicherung übernimmt Kosten für Beschädigungen und Verschmutzung an ihren Möbeln, übernimmt die Kosten für eine eventuell notwendige Auslagerung Ihres Eigentums und übernimmt in der Regel die Kosten für eine alternative Unterbringung, sofern die Schäden im Gebäude so groß sind, dass die Bewohnbarkeit nicht mehr gegeben ist.
Die Gebäudeversicherung übernimmt sämtliche Schäden am Gebäude. Hierzu gehören beschädigte Gebäude technische Elektrogeräte (zum Beispiel Heizungsanlagen, festverbaute Klimaanlagen, Solaranlagen etc.), Fenster und Türen, Anstrich, Tapeten und Teppiche etc.
Wichtig zu wissen: nur in allerseltensten Ausnahmefällen übernimmt die Gebäudeversicherung Kosten für die Auslagerung der Möbel sowie Kosten für die Unterbringung der geschädigten Personen.
Haben Mieter keine Hausratversicherung, so sind sie finanziell selbst für eine alternative Unterbringung verantwortlich. Der Gebäudeeigentümer (Vermieter) ist nicht dazu verpflichtet alternative Unterbringungen zur Verfügung zu stellen, sofern er nicht selbst den Brand zu verantworten hat.
Der Verfasser dieser Kolumne empfiehlt Ihnen daher eindringlich zu prüfen, ob Sie eine Hausratversicherung haben oder ob Sie finanziell in der Lage wären, die Kosten für das Hotel sowie die Kosten für die Auslagerung ihrer Möbel selbst zu übernehmen. Hier kommen im Schadenfall ganz schnell mal mehr als 10.000 € zusammen. Sollten Sie hierzu finanziell nicht in der Lage sein oder kein Interesse daran haben, im Zweifelsfall auf diesen Kosten sitzen zu bleiben, so kann der Abschluss einer Hausratversicherung als empfehlenswert bezeichnet werden.
Ist es zu einem Brand gekommen, sind auch bei Kleinbränden Verschmutzungen auf Möbeln und Gebäudeteilen vorhanden, die absolut gesundheitsschädlich sind. Je nachdem wie stark die Verunreinigung im Gebäude ist, ist der Verbleib innerhalb der Verunreinigten Räume nicht anzuraten. Eine eigenständige Reinigung der verunreinigten Haushaltsgegenstände kann aufgrund der zu erwartenden gesundheitlichen Belastung ebenfalls nicht empfohlen werden.
Was tun, wenn es brennt?
Versuchen Sie den Brand zu löschen, sofern Sie sich hierbei nicht selbst in Gefahr geben. Andernfalls: Rufen Sie die Feuerwehr! Hören Sie auf die vor Ort tätigen Rettungskräfte (Polizei und Feuerwehr) und stehen sie nicht im Weg!
Ist es zu einem Schaden gekommen, melden Sie den Schaden umgehend ihrer Versicherung. Von dort aus wird entschieden, ob ein Sachverständiger benötigt wird oder nicht. Es ist daher anzuraten, dem Versicherung Menschen am Telefon das Ausmaß des Schadens möglichst genau vorzutragen und wenn möglich direkt Bilder vom Schaden zu übermitteln. Sind sie selbst nicht in der Lage, den Schaden vom Gesamtumfang her zu beziffern und sollte Ihnen die Versicherung keinen Gutachter zur Verfügung stellen, so steht es Ihnen frei einen eigenen Sachverständigen, zunächst auf eigene Kosten, zurate zu ziehen.
Gemeinsam kann dann vor Ort entschieden werden, ob sie das Gebäude weiterhin nutzen können oder ob ein Auszug, bis zur vollständigen Wiederherstellung, erforderlich wird, ob ihre Möbel ausgelagert oder gereinigt werden müssen und welche Gebäudeteile gereinigt, repariert oder wiederhergestellt werden müssen.
Sollten Sie mit der Entschädigungsempfehlung ihres Versicherers, bzw. des Sachverständigen ihres Versicherers, nicht einverstanden sein, so steht es Ihnen auch hier frei im Zweifelsfall einen eigenen Sachverständigen für eine zweite Meinung zurate zu ziehen. Zu beachten ist jedoch, dass sie die Kosten zunächst selbst übernehmen müssten, sofern ihnen der Versicherer diesbezüglich keine Kostenzusage erteilt hat. Die zweite Meinung ist gegebenenfalls hilfreich, um nicht anerkannte Ansprüche nachträglich geltend zu machen.
Ich hoffe inständig, sie bleiben von einem derartigen Schaden verschont, freue mich jedoch, wenn ich Ihnen mit meiner kurzen Zusammenfassung mögliche Fragen beantworten konnte. Sollten Sie weitere Fragen an einen Sachverständigen haben, der sich mit der Bearbeitung von Brandschäden auskennt, stehe ich Ihnen gern jederzeit zur Verfügung.
www.Gutachter-Kail-de
Alles Gute!
Ihr Gutachter Kail
DER STURM UND IHRE VERSICHERUNG - WAS SIE HIERBEI BEACHTEN SOLLTEN
Der erste Herbststurm des Jahres wird vorausgesagt und dieser könnte womöglich mal wieder ein extremer Sturm werden.
Wie gut dass Sie versichert sind!
Doch was gibt es hierbei eigentlich zu beachten?
Im Grunde genommen eine ganze Menge.
Fangen wir mal mit ihren Obliegenheiten an.
Sie sind dazu verpflichtet Ihr Gebäude vor Schaden zu schützen! Das bedeutet, Sie sollten im Vorwege dafür sorgen, dass Sie mögliche Gefahrenquellen beseitigen.
Das bedeutet: Räumen Sie alle Gegenstände zur Seite, die möglicherweise umherfliegen können.
Hierzu gehört zum Beispiel das Mobiliar, das noch auf Ihrer Terrasse steht. Auch Kinderspielzeuge, Fahrräder etc. sollten Sie wenn möglich bereits vor Eintritt des Unwetters sicher verstaut haben.
Kontrollieren Sie Ihr Gebäude!
Sind irgendwo lockere Dachziegel erkennbar? Gibt es irgendwo Undichtigkeiten an ihrem Gebäude? Lassen sich alle Fenster vernünftig schließen? Gibt es noch lockere Gegenstände am Gebäude (zum Beispiel am Dachunterstand hängende Blumen etc.)?
Kontrollieren Sie Ihren Garten!
Gibt es beispielsweise abgestorbene oder lockere Äste in den Bäumen auf ihrem Grundstück?
Wenn ja, beseitigen Sie auf jeden Fall die erkannten, möglichen Gefahrenquellen!
Überprüfen Sie regelmäßig ihre vorhandenen Versicherungen.
Haben sich Änderungen an Ihrem Gebäude ergeben?
Haben Sie angebaut, oder den Dachboden als Wohnfläche ausgebaut?
Haben Sie gegebenenfalls einen Wintergarten an ihr Gebäude angebaut?
Derartige Veränderungen müssen sie zwingend ihrem Versicherer mitteilen, da sich der Versicherungswert ihres Gebäudes mit jeder Veränderung erhöhen kann.
Sollte es zum Schaden kommen, besteht ansonsten die Möglichkeit, dass Teile ihres Grundstücks oder Gebäudes gar nicht mitversichert sind.
Haben Sie eine Hausratversicherung? Das gilt auch und insbesondere für Mieter!
Wird das Gebäude durch Sturm beschädigt und kommt es im Anschluss zu einem Eindrang von Regenwasser, durch den Ihre Möbel beschädigt werden, so können derartige Schäden ausschließlich über Ihre Hausratversicherung entschädigt werden.
Ihr Vermieter ist nicht dafür zuständig, Schäden an ihrem Eigentum zu regulieren!
Lesen Sie hierzu auch: Wozu brauche ich eigentlich eine Hausratversicherung?
Wenn alles sturmsicher ist, wünschen wir Ihnen viel Glück beim nächsten Sturm, auf dass keine Schäden an ihrem Gebäude entstehen!
...
Nun hat der Sturm, trotz all ihrer vorherigen Sicherungsmaßnahmen, dennoch einen Schaden an Ihrem Gebäude verursacht.
Was jetzt?
Als erstes sollten Sie Bilder vom Schaden machen, um der Versicherung auch im Nachhinein nachweisen zu können, woher der Schaden stammt.
Haben Sie keine Beweise für den eigentlichen Schaden am Gebäude, und hierfür reicht ein Bild von verrutschten Dachziegeln auf dem Dach, so ist Ihr Versicherer nicht zur Zahlung verpflichtet!
Sie sind in der Beweispflicht!!!
Anschließend sollten Sie dafür sorgen, dass der Schaden nicht größer wird (Schadenminderungspflicht!).
Danach melden Sie den Schaden ihrer Versicherung.
In der Zwischenzeit können Sie gerne schon einmal Angebote von Handwerkern einholen und oder eine Kostenaufstellung anfertigen (was wurde alles beschädigt? Was kostet die Wiederherstellung? Wie lange brauchen Sie gegebenenfalls, um den Schaden in Eigenleistung beheben zu können?).
Nun ist die Versicherung am Zuge und entscheidet, ob die Angebote ihrer Handwerker abgewartet werden sollen, ob die Angebote ihrer Handwerker freigegeben werden oder ob gegebenenfalls ein Sachverständiger den Schaden bei Ihnen besichtigen soll.
Warten Sie den Termin des Versicherungssachverständigen ab, sofern er angekündigt wurde und schauen Sie, ob Sie mit dem Entschädigungsvorschlag der Versicherung einverstanden sind.
Dies sollte in aller Regel der Fall sein!
Sollte es im Nachhinein, entgegen aller Erwartungen, doch zu Schwierigkeiten bei der Regulierung kommen, steht es Ihnen selbstverständlich frei, auf eigene Kosten einen eigenen Sachverständigen zu beauftragen.
Zum hier beschriebenen Thema empfehlen wir Ihnen auch den folgenden Artikel zu lesen:
Nix Sturmschaden - Nullnummer in Sachen Versicherungsschutz
Ist es zu einem Schaden an Ihrem Gebäude oder an Bestandteilen Ihres Grundstücks gekommen, weil der Baum eines Nachbarn auf Ihr Grundstück gefallen ist, so möchten wir Ihnen zur Vereinfachung des weiteren Vorgehens noch folgende Hinweise geben:
Sofern der Baum durch Sturm umgekippt ist und Schäden an Ihrem Eigentum verursacht hat, sind zunächst Ihre eigenen Versicherungen dafür zuständig, den Schaden zu übernehmen.
Ihre Versicherung hat Sie gegen Sturm versichert. Nun ist es durch Sturm zu einem Schaden gekommen, so ist eben auch Ihre Versicherung für die Schadenregulierung zuständig.
Ja, es war zwar der Baum des Nachbarn und nicht Ihr eigener, dennoch ist es Ihre Versicherung die den Schaden übernimmt!
Wenn der Baum schon vorher krank gewesen ist und Sie nachweisen können, dass Sie den Nachbarn, und das kann auch die Stadt, die Gemeinde etc. sein, über die mögliche vom Baum ausgehende Gefahr informiert haben, ist es gegebenenfalls möglich dass Ihre Versicherung sich die Kosten für die Wiederherstellung im Anschluss vom Nachbarn wiederholt.
Hierfür muss jedoch nachweislich eine Schuld des Nachbarn erkannt werden.
War der Baum gesund und ist lediglich ausschließlich aufgrund des Sturms umgefallen, so hat nicht der Nachbar den Schaden verursacht, sondern das über Ihre Versicherung versicherte Schadenereignis.
Also, melden Sie den Schaden einfach an Ihre Versicherung und warten Sie nicht, dass Ihr Nachbar ihn irgendwann schweren Herzens mitteilt, dass seine Versicherung den Schaden nicht übernimmt
Bis bald!
Ihr Gutachter Kail
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WAS IST EIGENTLICH SCHIMMEL?
Nun haben wir in de letzten Wochen schon darüber gesprochen, dass über Schimmel viel gestritten wird, dass man dem Wachstum von Schimmel vorbeuge kann, wenn man richtig lüftet, dass Schimmel nicht immer gleich gefährlich sein muss und dass der Schimmel immer da wächst, wo es nass oder feucht ist.
Aber was genau ist denn Schimmel überhaupt?
Schimmel ist weder Tier noch Pflanze.
Der Schimmelpilz gehört, wie der Name schon sagt, zu einer völlig anderen Art von Lebewesen auf unserer Erde, nämlich zu den Pilzen.
Nun könnte ich hier lange und weit ausschweifend darüber schreiben, dass die Pilze früher zu den Pflanzen gezählt wurden, obwohl sie von ihren Eigenschaften eher mit den Tieren zusammenpassen, als mit den Pflanzen und so weiter und so fort, aber das führt, denke ich, zu weit.
Ein Schimmelpilz besteht, wie auch der essbare Pilz aus drei wichtigen Komponenten:
• Aus den Hyphen und dem Mycel.
Die Hyphen sind winzig kleine Wurzeln, die sich ausbreiten. Das Geflecht der Wurzeln nennt man Mycel.
Dieses Mycel ist für das menschliche Auge in den meisten Fällen unsichtbar und kann, bei giftigen Pilzgattugen, ebenfalls bei der Einnahme zu Gesundheitsschäden führen.
• Aus dem Fruchtkörper.
Dem sichtbaren Teil des Pilzes. Das ist zum Beispiel das, was man den Champignon nennt. Der Größte Teil des Pilzes, das Mycel, wird auch beim Champignon nicht gegessen.
Beim Brot zum Beispiel ist der Fruchtkörper das, was wir als Schimmel erkennen. Eine Scheibe Brot aus der Tüte zu nehmen, an der bereits Schimmel zu sehen ist und den Rest bedenkenlos weiter zu essen ist nicht empfehlenswert, weil das Mycel aller Wahrscheinlichkeit schon das ganze Brot befallen hat und zu gesundheitlichen Schäden führen kann.
Das Gleiche gilt übrigens ach für Marmelade!
Entgegen der geläufigen Meinung, Marmelade sei auch noch essbar, wenn sie verschimmelt ist, geht, wer den sichtbaren Schimmel von der Marmelade abkratzt und den Rest weiterhin verzehrt, ein hohes gesundheitliches Risiko ein.
• Und aus den Sporen
Die Sporen sind sozusagen die Samen des Pilzes.
Man kann sich das ganze ungefähr wie bei einer Pusteblume vorstellen.
Der Fruchtkörper bildet die Sporen. Wenn der Pilz der Meinung ist er müsse sich ausbreiten kann er, je nach Gattung, die Sporen regelrecht abschmeißen. Auch Wind kann die Sporen in erheblichem Maße weitertragen.
Insbesondere dann, wenn der Pilz in Gefahr ist, zum Beispiel dann, wen man die Ursache für den Schimmelpilz behoben hat, verteilt er seine Sporen in der Umgebung, um einen neuen Platz zu finden, an dem er sich wohlfühlt.
Auch die Sporen eines Schimmelpilzes können, je nach Gattung, gesundheitsschädlich sein. Eine nicht fachgerechte Schimmelpizbehandlung birgt somit das Risiko für eine weitaus höhere Gesundheitsgefährdung, als der vorhandene Pilzbafall.
Ein Pilz, egal ob Schimmel oder essbar, ernährt sich von organischen Substanzen. Diese findet er zum Beispiel im Waldboden (holz, tierische Exkremente, abgestorbene Pflanzen etc.) oder interessant für diejenigen, die etwas über de Schimmel wissen möchten, von Tapeten (Cellulose), Tapetenkleister, Dispersionsfarbe, Gips-Putz, Blumenerde, Möbelstücke etc.
Es gibt auch Pilzgattungen, wie den Aspergillus Fumigatus, der im Menschlichen Körper leben kann, wenn die Wirtsperson körperlich geschwächt ist.
Neben den Nährstoffen braucht ein Pilz in den meisten Fällen nur noch ausreichend viel Feuchtigkeit und Sauerstoff, wobei letzterer im wesentlich geringeren Ausmaß vorhanden sein muss, als bei uns Menschen. Auch ein Luftgemisch mit mehr Co² als Sauerstoff macht dem Schimmelpilz in der Regel nichts aus.
Wie viel Feuchtigkeit ein Schimmelpilz zum Wachsen und Überleben braucht erfahren Sie in meinem Artikel Die Geheimnisse des Lüftens.
Schimmelpilze brauchen zum Wachstum kein Licht und wachsen bei Temperaturen zwischen 0 und 100 °C. Auch höhere Temperaturen und Frost bis zu einem bestimmten Grad lassen den Pilz so schnell nicht absterben.
Gefährdungen durch Schimmelpilz
Folgende Gefährdungen können durch Schimmelpilz auftreten:
„• Schimmelpilze können eine allergene, eine toxische sowie eine infektiöse Wirkung besitzen.
• Grundsätzlich können alle Schimmelpilze in lebendem oder abgetötetem Zustand Allergien hervorrufen. Schimmelpilzbelastungen können sich auf Atopiker schwerwiegender auswirken als auf Nichtatopiker. (Atopiker sind Menschen, die zu Asthma, Neurodermitis, Heuschnupfen u.ä. neigen.) Für sie besteht nicht nur die Gefahr, gegen Schimmelpilze allergisch zu werden, sondern auch die erhöhte Gefahr einer Allergie gegen Hausstaubmilben. Hausstaubmilben ernähren sich von Schimmelpilzen und nehmen deshalb in schimmelpilzbefallenen Wohnungen zu.
• Schimmelpilze zeigen zusätzlich (besonders in hohen Konzentrationen) toxische Wirkungen, die sich am häufigsten im Kontaktbereich als Entzündungsreaktion auf die Bindehäute, die Haut, auf die Schleimhaut der Nase, der oberen Atemwege, seltener
auf die tiefen Atemwege auswirken.
• Schimmelpilze der Risikogruppe 2 nach Biostoffverordnung1 können selten Infektionen beim Menschen verursachen. Allgemeininfektionen, wie z.B. die Aspergillose,
treten fast ausschließlich bei immungeschwächten Menschen auf. Häufiger sind Aspergillome der Nasennebenhöhlen oder der Lunge oder die mit Asthmasymptomatik einhergehende bronchopulmonale Aspergillose, die bei günstigen Ansiedlungsbedingungen der Pilze (Nasennebenhöhlenentzündung, erweiterte Bronchien) zu beobachten sind. Sie sind bei hoher Schimmelpilzbelastung häufiger als bei niedriger Belastung.“
Zitate 3.1 aus Handlungsempfehlung für die Sanierung von mit Schimmelpilzen befallenen Innenräumen vom Landes-Gesundheitsamt Baden-Württemberg.
Die Mykotoxine sind es, die bei dem Verzehr von verschimmelten Lebensmitteln zur gesundheitlichen Gefahr werden können. Da Ihnen Hitze nichts ausmacht, werden sie auch beim Kochen nicht unschädlich gemacht.
Einige Mykotoxine sind sogar Krebs erregend.
Neben den gesundheitlichen Risiken können Schimmelpilze in unserer Kultur jedoch sehr wohl auch gewollt sein.
Zum Beispiel auf Wurst- und Käsespezialitäten.
Außerdem ist auch das aller erste unserer Antibiotika, das Penizillin ein Schimmelpilz.
Wussten Sie das?
Alexander Fleming, ein schottischer Bakteriologe, erfand das Penizillin zufällig, als ihm auffiel dass bei seinen Experimenten mit Krankheitserregern eines seiner Bakterienkulturen mit dem Schimmelpilz Penicillium verunreinigt war.
Ihm viel auf, dass die Krankheitserreger, dort wo der Schimmelpilz vorhanden war, abgestorben sind.Die ganze Geschichte zur Erfindung von Penicillin finden Sie hier:
http://www.onmeda.de/persoenlichkeiten/fleming.html
So.
Nun wissen Sie also was genau ein Schimmelpilz ist.
Ich hoffe, Ihnen hat mein Artikel gefallen und ich konnte mal wieder dazu beitragen, Ihren Wissensschatz ein Wenig zu erweitern.
Mir jedenfalls hat es Spaß gemacht.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen wie gewohnt unter info@gutachter-kail.de zur Verfügung.
Natürlich freue ich mich auch über ein Kommentar von Ihnen, was dann jeder hinter meinem Artikel lesen kann.
Alles Gute und bis nächste Woche.
Ihr Gutachter Kail
www.gutachter-kail.de
DIE GEHEIMNISSE DES LÜFTENS - WAHRHEIT ODER ERFINDUNG DER BÖDEN VERMIETER?
Wer von Ihnen kennt das nicht, entweder von einem selbst oder aus dem Bekanntenkreis;
Man hat hat zu Hause ein Schimmelproblem und das Erste was man von allen Seiten zu hören bekommt ist: Sie lüften zu wenig!
Bei dieser Aussage geht sehr vielen schon die Hutschnur hoch. Dieser Blöde Vermieter, woher will der das denn wissen?! War ja klar, dass sowas kommt! Der will sich ja bloß raus reden! In Wirklichkeit weiß der doch ganz genau dass seine Scheiß Bude hier völlig im Arsch ist! Der will bloß seine Miete haben, aber bloß nichts investieren! Und und und .
Das sind alles tatsächliche Reaktionen auf die eben genannte Antwort des gerade vom Vermieter begutachtete Schimmelproblems.
Und sie sind meines Erachtens nach auch gerechtfertigt.
Da kommt der Vermieter vielleicht zum ersten Mal in Ihre Bude, schaut sich kritisch um, interessiert sich vielleicht noch nicht mal richtig für den Schimmel und die tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten, vielleicht auch weil er sich ekelt und ein bisschen Angst hat selber krank zu werden, kennt Ihre Lebensgewohnheiten ja überhaupt gar nicht und behauptet dann in einem frisch gelüfteten Raum, denn sein wir doch mal ehrlich: wenn einer zur Begutachtung eines Schimmelproblems vorbeikommt, egal ob nur der Vermieter oder auch schon der Sachverständige, dann ist immer frisch gelüftet, und behauptet dann einfach so, Sie lüften nicht genug ???!!!! Das kann doch nur ne dumme Ausrede sein!
Naja, vielleicht Si, vielleicht No. Sagt da der Sachverständige, der, der hier diesen Blog schreibt.
Es ist natürlich unklug einfach um die Ecke zu kommen und zu behaupten, hier würde nicht gelüftet werden. Und in der Regel ist das sogar totaler Blödsinn.
Viele von Ihnen lüften. Zum Beispiel den ganzen Tag, mit dem Fenster auf kipp. Andere wiederum lüften immer am Wochenende eine halbe Stunde lang. Wiederum andere lüften immer nach dem Duschen, im Badezimmer. Oder nach dem Kochen oder Braten. Und so weiter und sofort.
Und nun stelle ich eine wagemutige Hypothese auf: In Wirklichkeit sind diese hoch kochenden Emotionen so dramatisch, weil die meisten von Ihnen sich irgendwie ertappt fühlen und wissen, dass diese Antwort kommt und ja vielleicht auch irgendwie was wahres dran sein könnte.
Nicht weil Sie wissen dass Sie nicht lüften, sondern weil Sie eigentlich gar nicht wissen, wie Sie richtig lüften sollen und vor allem wissen Sie gar nicht warum zum Teufel nochmal!? Da sind die Heizkosten schon so verdammt hoch und dann soll ich die teure wärme auch noch aus dem Fenster werfen?! Die spinnen doch alle!
Tja, und genau da haben wir das Problem.
Warum lüften ist den meisten vom Grundsatz her klar, damit die feuchte Luft raus kommt.
Also Fenster so oft und so lange es geht auf kipp.
NEIN !!!!! Schreit da der Sachverständige und wird Ihnen hier auch noch sagen warum.Aber später erst.
Fangen wir erstmal ein Bisschen mit Bauphysik an, und mit den Lebensbedingungen für Schimmel:
Schimmel ist ein lebender Organismus, der, wenn er bei Ihnen im Haus aktiv ist, frisst und verdaut.
Häääähhh?
Ja, genau.
Er verstoffwechselt die ihm zur Verfügung stehende Oberfläche. Deshalb riecht es auch oft so muffig, wenn Sie einen aktiven Schimmelpilz im Haus haben. Das was Sie riechen ist so zu sagen der Pups des Schimmels. Kein Witz. Es ist so.
Also haben wir jetzt gelernt der Schimmel braucht zum leben und wachsen Futter. Und was isst der so?
Alles was an organischen Bestandteilen da ist. Tapete, Farbe, Kunstharzputze, Gips usw.
Das ist ja praktisch überall!
Richtig. Aber eine ganz entscheidende Sache fehlt noch: Feuchtigkeit!
Der Schimmel braucht zum überleben und zum wachsen Feuchtigkeit. Und hiervon gar nicht so viel, wie Sie vielleicht denken.
Sechs Stunden Tag und das jeden Tag. Das reicht vollkommen aus. Den Rest des Tages kann die Wand ruhig trocken sein.
Ja, aber das ist doch ein Widerspruch in sich. Wie kann denn eine Wand nur sechs Stunden nass sein und den Rest des Tages Trocken? Nass ist nass!
Richtig und trocken ist trocken.
Hier sind wir wieder bei dem böhösen Thema Lüften.
Nehmen wir mal an, Sie haben gemütliche 22 Grad in Ihrer Wohnung. Die Luftfeuchtigkeit liegt so bei ca. 40 %. Sie kommen abends nach getaner Arbeit nach Hause, kochen, essen und duschen, sehen noch ein Wenig fern und siehe da, steigt die Luftfeuchtigkeit plötzlich auf 60 %. Warum das so ist, brauche ich wohl kaum zu erläutern. Wasserdampf. Das geht nachts natürlich noch weiter. Denn wir atmen alle Wasserdampf aus. Also liegt die Luftfeuchtigkeit morgens vielleicht schon bei 65 %.
Jaja das ist schon klar und jetzt müssen wir lüften.
Ja. Aber warum? Die Feuchtigkeit in der Luft lässt den Schimmel nicht wachsen.
Hierzu braucht es Wasser. Keine Feuchtigkeit. Naja, genauer gesagt eine Feuchtigkeit von 80 %
Aber die Frage ist, wie werden die erreicht?
Und das ist ganz einfach erklärt:
Ihre Luft hat jetzt gerade eine Feuchtigkeit von 65 %. Und die Temperatur im Raum 22 Grad.
Also alles tutti. sind ja keine 80 %.
Naja. Die Luft nicht aber die Wand bestimmt. Denn die Feuchtigkeit ist relativ.
Hääääh???
Jaja, locker bleiben. Ich erkläre das:
Bei 22 Grad hat die Luftfeuchtigkeit in unserem Beisipiel 65 %. Was glauben sie passiert, wenn die Temperatur auf einmal nur noch 20 Grad hoch ist? Dann haben wir 72,8 % Luftfeuchtigkeit
Das kommt daher, dass die Luftfeuchtigkeit in Relativität zur Temperatur steht.
Ein Beispiel: 100% relative Luftfeuchtigkeit bei 22 Grad sind 19,4 Gramm Wasser pro m³ Luft. Das bedeutet, dass unsere Luft bei 22 Grad maximal 19,4 Gramm Wasserdampf aufnehmen kann, bevor es zu Wasser wird.
Bei 20 Grad kann die Luft nur noch 17,3 Gramm Wasser aufnehmen.
Nun haben wir eben gelernt, dass Schimmel bei 80 % Feuchtigkeit anfängt zu wachsen. So. Und diese 80 % sind erreicht, sobald Ihre Wand eine Temperatur von 18,6 Grad oder weniger hat. Und glauben Sie mir; Ihre Wand ist nicht so warm, wie Ihr Raum. Wenn Sie mögen, kaufen sie sich mal ein Thermometer, mit dem man die Oberflächentemperatur messen kann. Sie werden erstaunt sein!
Weitere Infos zur Umrechnung, zum Beispiel um die Schimmelgefahr bei Ihnen zu Hause zu berechnen, finden Sie auf folgenden Seiten:
Berechnung von Taupunkt und relativer Luftfeuchte
Schimmelrechner
Also ist es wichtig die Luftfeuchtigkeit zu reduzieren.
Aber wie?
Na, durch lüften!
Ja, aber wie? Auf kipp stellen geht ja nicht.
Richtig. Denn wer dauerhaft sein Fenster auf Kipp stellt, kühlt die Wand noch weiter ab und die Wand wird noch schneller feucht. Außerdem kommt nicht genügend Feuchtigkeit hindurch.
Als Praxistipp für die Berufstätigen von Ihnen empfiehlt sich, wenn wir beim Beispiel bleiben, einmal alle Fenster für fünf Minuten zu öffnen, sobald Sie nach Hause kommen. Reißen Sie Ihre Fenster alle ganz auf! Und haben Sie keine vor der Energieverschwendung! Ihre Wände haben die Wärme gespeichert. Nicht die Luft. Sobald Sie die Fenster wieder zu haben, ist es Ruck Zuck wieder warm im Haus.
Das gleiche wiederholen Sie vor dem Schlafengehen.
Und nochmal, nach dem Aufstehen.
Wer länger zu Hause ist, kann diese Prozedur gern noch einmal gegen Mittag wiederholen.
Denken Sie daran, der Schimmel brauch 6 Stunden bei 80 % Feuchtigkeit. Wenn Sie ihm diese Zeit nicht geben, dann wird er sich bei Ihnen nicht einnisten, denn es ist ihm dann zu ungemütlich.
Noch wichtig zu wissen, diese 6 Stunden braucht er nicht zwingend an einem Stück!
So. Ich hoffe, ich konnte Ihnen die Panik, Wut und Frustration, was das Lüften angeht, lindern und Ihrem Wissen ein bisschen auf die Sprünge helfen und hoffe, Sie hatten Spaß am Lesen.
Für weitere Fragen zu diesem Thema, stehe ich Ihnen gern unter info@Gutachter-Kail.de zur Verfügung.
Und bitte glauben Sie mir, zu den Mängeln am Gebäude kommen wir noch. Schimmel entsteht nämlich nicht immer nur durch falsches Lüften!
Bis bald!
Ihr Gutachter Kail
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Nix Sturmschaden - Warum Einregnungsschäden nicht versichert sindEinregnungsschäden sind nicht versichert. Warum erfahren Sie hier im Artikel
NIX STURMSCHADEN! - NULLNUMMER IN SACHEN VERSICHERUNGSSCHUTZ
Es stürmt und regnet ungewohnt heftig und plötzlich dringt Regenwasser durch das Dach ins Gebäude.
Wie gut dass man versichert ist. Dementsprechend wendet man sich mit dem entstandenen Schaden an seinen Versicherer.
Doch nun kommt das böse Erwachen: Der entstandene Schaden ist nicht versichert!
Was ist passiert?
Der Schaden ist doch schließlich durch Sturm entstanden! Warum ist er jetzt auf einmal nicht versichert?
Derartige Schadenereignisse passieren immer wieder und immer wieder kommt es bei diesen Schäden zu nicht ganz unbegründeten Diskussionen zwischen den Versicherungskunden und den Versicherern, bzw. den von den Versicherern eingesetzten Sachverständigen.
Es ist nachvollziehbar und denkbar logisch, dass der Versicherungskunde bei einem, wie oben geschilderten Schaden, von einem Sturmschaden ausgeht.
Und dennoch sind diese Schäden im Sinne der Bedingungen tatsächlich keine Sturmschäden.
Für einen Sturmschaden muss ein Schaden an der Gebäudeaußenhülle (zum Beispiel am Dach) entstanden sein, damit dieser im Sinne der Bedingungen als entschädigungsfähig gilt.
Dringt das Regenwasser hingegen ausschließlich durch die Intensität sowie durch das Zusammenspiel mit Sturm in kleine Ritzen und Undichtigkeiten des Gebäudes, so nennt man diese Schäden Einregnungsschäden.
Gegen Einregnung kann man sich bedauerlicherweise nicht versichern.
Dieser Umstand ist im Grunde darauf zurückzuführen, dass der Versicherer nicht für Undichtigkeiten an seinen versicherten Gebäuden haften möchte.
Insbesondere bei alten Gebäuden sind derlei Undichtigkeiten weit verbreitet.
Hierbei reicht es in der Regel aus, dass der Wind den Regen am Dach nach oben drückt.
Im Regelfall läuft das Regenwasser an den Dachziegeln nach unten, weshalb bei normalem Regen, selbst mit einhergehendem Wind, kein Regenwasser ins Gebäude eindringen kann.
Kommt es jedoch zu einem starken Niederschlag, im zusammenspiel mit Wind, oftmals aus ungewöhnlichen Windrichtungen, besteht die Möglichkeit dass das Regenwasser von unten nach oben getrieben wird und somit hinter die Dachziegel laufen kann.
Bei neuen Gebäuden ist dieses in der Regel kein Problem, da hinter den Dachziegeln direkt eine Abdichtungsfolie (oftmals Delta-Max-Folie) vorhanden ist, die in so einem Schadenfall das Regenwasser ableitet, ohne das Gebäude zu durchfeuchten.
In alten Gebäuden ist eine derartige Folie jedoch in den meisten Fällen nicht vorhanden, weshalb es hier zu den besagten Einregnungsschäden kommen kann.
Da es im Jahr eine Vielzahl an derlei Schäden gibt, gegen die der Versicherungskunde, sofern ihm denn der Umstand der Möglichkeit eines solchen Schadens bewusst ist, etwas tun kann und diese Schäden den Versicherer im Jahr eine horrende Summe kosten würden, schließen alle Versicherer derartige Schäden aus dem Versicherungsumfang aus.
Somit stehen sie also auf einmal mit ihrem Schaden alleine dar.
Kann man denn da gar nichts machen?
Im Regelfall leider nein. Hierbei auf die Kulanz des Versicherers zu hoffen ist in den meisten Fällen vergebene Liebesmühe, da die Versicherer diese Schäden nicht grundlos aus ihren Bedingungswerken verbannt haben.
Bei diesem Ausschluss handelt es sich auch nicht um irgend einen neumodischen Ausschluss, der von allen Versicherern gemeinsam beschlossen wurde um Kosten einzusparen. Derartige Schäden sind bereits seit ewigen Zeiten nicht versicherbar.
WICHTIG ZU WISSEN:
Kommt es zu einem Sturmschaden, sind Sie in der Nachweispflicht, dass es zu einem Schaden an Ihrem Gebäude gekommen ist!
Wurden bei Ihnen nun durch Sturm Dachziegel im Haus verrückt, so ist grundsätzlich ein entschädigungsfähiger Sturmschaden entstanden. Rücken Sie diese Dachziegel jedoch, und sei es dem Umstand der schnellstmöglichen Schadenvermeidung geschuldet, wieder gerade ohne entsprechende Fotos vom Schaden gemacht zu haben, so kann es unter Umständen dazu kommen, dass ihr Versicherer den Schaden ablehnt, da kein erkennbarer Schaden am Gebäude entstanden ist.
Sollten Sie also in die Verlegenheit eines solchen Schadens kommen, vergessen Sie niemals Fotos von diesem Schaden zu machen.
Weisen Sie Ihren Handwerker zwingend darauf hin, dass er vor der Reparatur Fotos von den Schäden macht, damit sie diese gegebenenfalls bei ihrem Versicherer geltend machen können
Jetzt kommen viele Kunden auf die Idee: OK, wenn es also kein Sturmschaden ist, dann ist es eben ein Elementarschaden, für den ich ja auch versichert bin.
Elementarschäden werden oftmals von den Versicherungskunden als eine Art All Gefahrengarantie bei Unwettern verstanden.
Dieser Umstand ist jedoch ein Trugschluss.
Ein Elementarschaden ist dann entstanden, wenn das Grundstück des versicherten Risikos (also das Grundstück ihres Gebäudes) durch Starkregen überschwemmt wird oder es aufgrund von Starkregen, mit einhergehender Überschwemmung, zu einem Rückstau in der Abwasserleitung kommt, wodurch das Abwasser beispielsweise aus der Toilette ihres Hauses aufsteigt und ihr Haus überflutet.
Hierbei gelten ausschließlich derlei Schäden als versicherte Schäden, welche ebenerdig oder im Keller entstanden sind.
Schäden im Obergeschoss zum Beispiel, ob nun aufgrund eines überfluteten Balkons oder aufgrund von Einregnung (wie im oberen Beispiel durch Eindringen von Regenwasser zwischen die Dachziegel) sind auch im Einschluss von Elementarschäden nicht versichert.
Kommt es dennoch zu einem Schaden an Ihrem Gebäude, sind die Sachverständige der Versicherungen Ihnen dennoch gern behilflich, kostengünstige Handwerker für die Beseitigung ihrer Schäden zu vermitteln.
Aus diesem Grund empfiehlt Ihnen der Verfasser dieser Zusammenstellung ganz eindringlich, nehmen Sie es den Armen Überbringern schlechter Nachrichten nicht übel, sondern fragen Sie nach einer günstigen Methode für die Schadenbeseitigung.
Weder die Sachverständigen noch die Sachbearbeiter bei den Versicherungen haben sich die Vertragsmodalitäten ausgesucht. Sie sind lediglich diejenigen, die auf Grundlage der vorhandenen Vertragslage die entstandenen Schäden bewerten sollen.
In den seltensten Fällen gibt es hier einen Spielraum, den die Sachverständigen gegebenenfalls wohlwollend berücksichtigen können.
Sollten Sie Fragen in einem derartigen Schadenfall haben, kommen Sie gerne auf mich zu.
Alles Gute
Ihr Gutachter Kail
www.gutachter-kail.de
Wozu braucht man eine Hausratversicherung?Was alles von der Hausratversicherung abgedeckt wird, erfahren Sie hier im SchimmelBlog
WOZU BRAUCHE ICH EIGENTLICH EINE HAUSRATVERSICHERUNG?
Diese Frage stellt sich ein Großteil der Bevölkerung. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. GDV besitzen sogar rund 15 % der Deutschen keine Hausratversicherung.
Der größte Anteil nicht versicherter Personen findet sich im Bereich der Geringverdiener, bzw. der Arbeitslosen, was grundsätzlich nachvollziehbar erscheint, da sich hier ein mögliches Einsparpotenzial der monatlichen Kosten ergibt.
Aber wozu brauch ich die Hausratversicherung wirklich?
Klar, wenn ein Feuer oder ein Leitungswasserschaden meine Möbel beschädigt.
Da ich jedoch ohnehin keine teuren Möbel besitze, wäre der Schaden entsprechend gering, weshalb ich mir diese Kosten auch sparen kann.
Dieser Gedanke ist grundsätzlich allerdings ein Trugschluss.
Nehmen wir mal an es brennt bei Ihnen.
Dieser Umstand ist insgesamt schon recht schrecklich für die Betroffenen, da es gegebenenfalls sogar um Leib und Leben geht.
Aber wenn sie in einem Mehrfamilienhaus leben und der Brand befindet sich beispielsweise im Keller, so ist Ihr eigener Hausrat gar nicht unbedingt von den Flammen betroffen.
Dennoch kann sich ein erheblicher Schaden an Ihrem Hausrat ereignen.
Die Feuerwehr ist bei einem Brand dazu verpflichtet sämtliche Räumlichkeiten im Haus auf mögliche Brandherde zu untersuchen, weshalb jede Wohnung von der Feuerwehr besichtigt wird. Alleine hierdurch kann es zu einer Verschmutzung durch Rauchgase und Ruß in ihrer Wohnung kommen.
Hinzu kommt, dass in vielen Häusern kein ausreichender Brandschutz vorhanden ist, sodass der Rauch auch über die Leitungsschächte in ihre Wohnung gelangen kann.
Somit ergibt sich unter Umständen eine erhebliche Verschmutzung an ihren Möbeln sowie an ihren Anstrichen oder Tapeten.
Was vielen Leuten nicht bewusst ist sind folgende Punkte:
• Die Reinigung ihrer Möbel ist nicht Sache ihres Vermieters oder Sache der Gebäudeversicherung sondern die Sache Ihrer Hausratversicherung.
• Die Kosten für eine möglicherweise erforderliche Auslagerung Ihrer Möbel übernimmt weder Ihr Vermieter noch die Gebäudeversicherung, sondern ihre Hausratversicherung oder im Zweifel Sie selbst.
• Sollten Sie aufgrund der Verschmutzungen ihrer Wohnung bis zur Wiederherstellung nicht in ihrer Wohnung verbleiben können, übernimmt auch niemand die Kosten für ihre Unterkunft, zum Beispiel im Hotel. Auch diese Kosten sind, sofern sie versichert sind, in der Regel über ihre Hausratversicherung abgesichert.
Wenn Sie keine Hausratversicherung haben bleiben sie alleine auf den Kosten sitzen, sofern kein Verursacher für den Schaden zu finden ist.
Und glauben Sie dem Sachverständigen, diesen zu finden ist mitunter gar nicht so einfach. Zudem kommt hinzu, dass eine entsprechende Haftung vorliegen muss, um den Verursacher zu belangen. Sollte dieser keine Haftpflichtversicherung haben oder sollte der Schaden beispielsweise durch Brandstiftung entstanden sein, so wird es in den meisten Fällen nicht zu einer Entschädigung kommen.
Sollte dennoch eine Haftpflichtversicherung vorhanden sein, so ersetzt die Haftpflichtversicherung Ihnen lediglich den Zeitwert, wodurch sie mitunter trotzdem einen erheblichen finanziellen Verlust erleiden können.
Auch im Falle eines Leitungswasserschadens kommt es mitunter zu einer Unbewohnbarkeit der Wohnung, wodurch ähnliche Kosten entstehen können, welche nicht über den Vermieter zu tragen sind.
Folgende Punkte sind besonders wichtig, da sie den meisten Verbrauchern nicht bekannt ist:
•Grundsätzlich ist ihr Vermieter im Schadenfall nicht verpflichtet Ihnen eine alternative Unterkunft zu besorgen und diese zu bezahlen!
•Auch die Kosten, die bei der Auslagerung Ihrer Möbel entstehen, müssen (abgesehen von einigen sehr wenigen Ausnahmen) nicht von ihrem Vermieter getragen werden!
Somit können auf sie Kosten zukommen, die sich zum Großteil nicht einmal gut verdienende Leute einfach so leisten können.
Aus diesem Grund kann von Seiten des Sachverständigen jedem ausdrücklich empfohlen werden eine Hausratversicherung abzuschließen.
Hier lohnt es sich natürlich Preise zu vergleichen. Wer Kosten sparen muss, hat hier oftmals die Möglichkeit das versicherte Leistungsspektrum etwas zurück zu schrauben und dennoch im Schadenfall nicht gänzlich alleine dazustehen.
Fazit: die Hausratversicherung übernimmt mehr als nur die Absicherung ihrer Möbel.
Mögliche Kostenfallen im Falle eines Gebäudeschadens, für den Sie eigentlich gar nicht verantwortlich sind, werden von ihrer Hausratversicherung übernommen, sofern sie eine haben.
Sollte sich bei ihnen ein Schaden am Hausrat ereignet haben und Sie brauchen Unterstützung bei der Schadenabwicklung, so wenden Sie gerne an ihren Gutachter Kail
WasserschadenBeim Leitungswasserschaden gibt es zwei Schadenarten, die ggf. beide oder nur einzeln zum Tragen kommen. Wo sich die Unterschiede befinden, erfahren Sie hier im SchimmelBlog
DER UNTERSCHIED ZWISCHEN DEM SCHADEN UND DEM FOLGESCHADEN - DER GUTACHTER ERKLÄRT DAS LÄSTIGE VERSICHERUNGSBLABLA
Sie haben sich an meine Empfehlungen aus dem letzten Beitrag Was tun bei Versicherungsschäden gehalten, das Leck ist Dicht und die Trocknungsarbeiten laufen.
Nun kommt Ihr Versicherungsagent, -Vertreter, -Vertauensmann und wie er nicht noch so alles heißen kann (jede Versicherung nennt dies Jungs und Mädels etwas anders), zu Ihnen nach Hause und schaut sich mit Ihnen den vorhandenen Schaden an.
Am Ende sind Sie total glücklich und beruhigt, denn Ihr Versicherungsmensch hat Ihnen gesagt, dass Ihre Versicherung den Schaden komplett übernimmt und Sie sich keine Sorgen zu machen brauchen.
Ein oder zweit Tage später klingelt nun das Telefon und ein Gutachter der Versicherung möchte mit Ihnen einen Termin absprechen.
Jetzt sind Sie völlig aus den Socken, denn Ihr Versicherungsmensch hat Ihnen doch schon zugesagt, dass alle Kosten übernommen werden!
Aber pflichtbewusst wie Sie sind, machen Sie einen Termin aus und der Gutachter steht pünktlich bei Ihnen vor der Tür.
Nun geht er mit Ihnen durchs Haus, schaut sich den Schaden an und sagt Ihnen dann dass zwar der Folgeschaden in voller Höhe anerkannt wird, die Arbeiten am Rohr jedoch nicht in vollem Umfang.
Was Soll das denn jetzt ?!
Der Versicherungsmensch hat doch schon alle Arbeiten zugesagt?
Ja, nun.Das hat er vielleicht aber.
Genau darüber wollte ich ja mit Ihnen sprechen. ;-)
Ihr Versicherungsmensch ist derjenige, der sein Geld über einen kleinen Teil Ihrer Versicherungsbeiträge verdient und ist aus diesem Grund natürlich darauf bedacht, Ihnen so gut er kann zu helfen.Er ist aber in aller Regel kein Sachbearbeiter, sondern Kundenbetreuer. Das bedeutet, er berät Sie über Ihre Risiken im Leben, z.B. im Bezug auf Ihre Immobilie und wird die benötigten Verträge mit Ihnen ausarbeiten, um Ihnen einen möglichst guten Versicherungsschutz zu bieten.
Im Schadedenfall ist er in der Regel der erste Ansprechpartner, da Sie ihn bereits kennen und er die Vertragslage mit Ihnen im allgemeinen im Blick hat.
Aus diesem Grund kann er auch kleinere Schäden schonmal direkt freigeben.
Bei großen Schäden, in der Regel so ungefähr ab 1000,-€ oder dann, wenn der Sachbearbeiter bei der Versicherung den Schaden nicht genau durchblicken kann, wird durch den Sachbearbeiter ein Gutachter beauftragt.
Dieser kann aus dem Hause der Versicherung kommen, muss er aber nicht. (Lesen hierzu auch meinen Artikel: Hilfe der Gutachter kommt!)
Der Sachbearbeiter
Wie oben erklärt, ist Ihr Versicherungsmensch also der Kundenbetreuer, der sich sehr gut mit den Verträgen und noch viel, viel besser mit dem Verkauf von Verträgen auskennt.Mit der Schadenabwicklung hat er in aller Regel nicht so viel zu tun und ist in diesem Bereich auch in aller Regel nicht so gut geschult.
Außerdem kommt es nicht selten vor, dass der Versicherungsnehmer, also Sie, den Berater selber kennt, weshalb er auch nicht immer als unparteiisch angesehen werden kann.
Der Sachbearbeiter ist für die Schadenabwicklung da.Er kennt sich aus bei Schäden und kann vom Büro aus schon so einiges nachvollziehen, wenn der Versicherungsnehmer oder der Versicherungsberater ordentliche Bilder und eine ausführliche Schadenschilderung eingereicht haben. Er kann erkennen, ob die Angebote der Handwerker preislich in Ordnung sind oder ob die Handwerker etwas übertrieben haben.
Und wenn er, weil er nicht selbst vor Ort sein kann, oder weil es seine technischen Kenntnisse übersteigt, oder wenn er die Schilderungen und Fotos bei dem eingetretenen Schaden nicht zu 100 % nachvollziehen kann, schickt er einen Sachverständigen zum Schadensort, damit dieser ihm die offenen Fragen beantworten kann.
Im Gegensatz zum Versicherungsberater, kennt sich der Sachbearbeiter sehr gut aus, wenn es darum geht die Ersatzpflicht der einzelnen Arbeitsgänge zu erkennen, hat Einblick in die bestehenden Verträge und in die Deckung der Policen.
Während der Versicherungsberater versucht das bestmögliche für seinen Kunden herauszuschlagen, ist der Sachbearbeiter in der Lage sachlich zu entscheiden, welche Schäden tatsächlich zu ersetzen sind und welche eben nicht.
So Worauf will ich eigentlich hinaus?
Ganz einfach.
Bitte, bitte, bitte nehmen Sie die Zusagen Ihres Versicherungsberaters nicht für bare Münze!
Nicht er entscheidet über die Regulierung des Schadens, sondern der Sachbearbeiter im Büro.
Zurück zum Beispiel:
Der Wasserschaden hat Ihren Laminatboden aufquellen lassen, die Wände wurden durchfeuchtet und die Tapeten lösen sich ab. Einige Wandflächen wurden von Schimmel befallen.
All das sind Folgeschäden und versichert, sobald bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser zum Schaden geführt hat.Das bedeutet, dass das Wasser den Ort verlassen hat, an den es der Bestimmung nach hingehört. Z.B. in die Kalt- oder Warmwasserleitung, in die Waschmaschine, in die Abwasserleitung, in die Heizung usw.
Wie Sie sehen können, kann der eigentliche Schaden unterschiedlicher Herkunft sein, um einen ersatzpflichtigen Folgeschaden im Haus zu verursachen.
Dies führt dazu dass es durchaus vorkommt, und das nicht unbedingt selten, dass der eigentliche Schaden nicht ersatzpflichtig ist.
Zum Beispiel dann, wenn die Kunststoffabflussrohre unter der Dusche auseinander gerutscht sind.Hier spricht mann dann von einem Muffenversatz.
Sie sind gegen Rohrbruch versichert.Bei einem Muffenversatz ist aber kein Rohr gebrochen, weshalb Ihre Versicherung für die Reparatur der Schäden an der beschriebenen Abflussleitung nicht aufkommt.
Auch der Schaden an den Fliesen, die entfernt werden mussten, um an das Rohr zu gelangen sind dann nicht versichert.
Das gleiche gilt für defekte Wasserboiler, Waschmaschinen, Heizkörper usw.
Bei einem Rohrbruch ist die Reparatur des Rohres über die Rohrbruchversicherung, die in aller Regel in der Gebäudeversicherung fester Bestandteil ist, abgesichert.
Dazu gehört auch die Reparatur der Gebäudeteile, die für die Reparatur des Rohrbruchs beschädigt wurden (z.B. Putz, Farbe, Tapete usw.).
Nun kommt es häufig vor dass der Klempner um die Ecke kommt und Ihnen mitteilt, dass die Reparatur des Rohres unsinnig sei, da die Rohre schon sehr alt sind und man damit rechnen muss, dass durch die Reparaturarbeiten am Rohr ein baldiger, erneuter Rohrbruch an einer anderen Stelle vorkommen kann, weshalb er Ihnen empfiehlt, die betroffenen Rohre komplett zu erneuern.
Damit hat er absolut recht!Wenn Ihre Rohre über 40 Jahre alt sind, müssen Sie vermehrt mit Schäden an Ihren Rohren rechnen. Wenn man jetzt anfängt das veraltete Rohr zu flicken, haben sich nicht selten Korrosionsstellen im Inneren des betroffenen Rohres gelöst, wodurch es dann zu einem erneuten Bruch an anderer Stelle kommen kann.
Der Empfehlung des Klempners ist daher am besten auch Folge zu leisten.
Das bedeutet aber nicht, dass Ihre Versicherung für die Sanierung Ihrer Rohre aufkommen muss !!!
Sie haben bei der Unterschrift Ihrer Gebäudeversicherung eingewilligt, Ihre Wasserleitungen in einem einwandfreien Zustand zu führen, regelmäßig zu überprüfen und sie bei Veralterung oder Verschleiß zu erneuern.
Das heißt dem Grunde nach, wenn Sie bei Ihren ca. 40 Jahre alten Rohren einen Bruch feststellen, haben Sie theoretisch schon einen Vertragsbruch begangen!
Sollten die Rohre unter Putz verlegt worden sein, ist eine Überprüfung der Rohre natürlich nicht möglich, weshalb die Versicherung ja auch in aller Regel für die Reparatur der Rohre aufkommt.
Sollten Sie jedoch z.B. im Keller die Leitungen sehen können und Sie erkennen Korrosionsspuren an den Leitungen, dann sind Sie verdammt nochmal dazu verpflichtet die Leitungen unverzüglich austauschen zu lassen!
Sollten Sie dies nicht tun und der Sachverständige stellt fest, dass die Korrosionsspuren vor dem Eintritt des Schadens bereits erkennbar waren, verlieren nicht nur den Schutz für die Reparatur, sonder auch den Versicherungsschutz für den Folgeschaden. Und das beinhaltet auch Ihren Hausrat, der vielleicht bei einem anderen Versicherunsunternehmen unter Vertrag steht.
Sollte Ihr Klempner also feststellen, dass die Rohre besser zu tauschen sind, lassen Sie die Rohre tauschen!Ihre Versicherung wird sich in Höhe der Reparaturkosten für den Flick der Rohre daran beteiligen.
Wenn Sie die Rohre nur reparieren lassen und es kommt wieder zum Bruch, wird Ihre Versicherung den Vertrag mit Ihnen, nach der erneuten Regulierung der Reparatur wahrscheinlich kündigen. Oder Ihr Versicherer schließt einen eine Ersatzpflicht bei Schäden Rohrbruch aus.
Soviel zum Unterschied von Schaden und Folgeschaden, sowie dem Unterschied zwischen Ihrem Versicherungsmenschen und dem Sachbearbeiter bei der Versicherung.
Sollten Sie Fragen zum Thema haben, finden Sie meine Kontaktdaten unter www.gutachter-kail.de
Alles Gute!
Ihr Gutachter Kail
SchimmelNeue Fenster sparen Energie, können bei falscher Planung jedoch zur Schimmelbildung im Gebäude führen. Bilder unten: Fenster hat eine Temperatur von 19°C, linke Wand hat nur 13°C. Hier besteht massive Schimmelgafahr!
SCHIMMELGEFAHR BEIM EINBAU NEUER FENSTER
Inspiriert von einem neuerlichen Artikel der SH:Z Feuerzeugtest zeigt Wärmeschutzverglasung im Fenster an, möchte ich kurz auf eine mögliche Schimmelgefahr beim Einbau neuer Fenster eingehen.
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Der Artikel:
In älteren Wohnungen geht viel Wärme über die Fenster verloren. Doch wie findet man heraus, ob das Fenster dicht ist?
Moderne Wärmeschutzverglasung spart Energie. Doch was steckt in meinem Fenster?
Ein Hinweis kann das Herstellungsdatum geben: Es steht oft als schwarzer Schriftzug auf dem Distanzhalter zwischen den Scheiben. Wurde das Fenster vor 1995 gebaut, hat es in der Regel keine Wärmeschutzverglasung.
Hausbesitzer können auch den Feuerzeug-Test machen: Wenn man eine Flamme oder Taschenlampe vor einem dunklen Hintergrund vor das Fenster hält, spiegelt sich der Lichtschein darin. Hat eines der Spiegelbilder eine andere Farbe als die restlichen, handelt es sich um Wärmeschutzglas, erläutert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Denn die Scheibe wurde durch eine Metallbedampfung beschichtet.
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Ja, die Fenster sind im Altbau oftmals das schwächste Glied, bezüglich der Wärmeerhaltung. Es liegt daher nahe die Fenster auszutauschen, um Energie zu sparen.
Hierbei gilt es jedoch zwingend zu beachten, dass mit dem Austausch der vorhandenen und oftmals stark wärmedurchlässigen Fenster ein massiver Eingriff in die Bauphysik vorgenommen wird.
Im Altbau sind die Fenster das schwächste Glied. Das bedeutet, die Wärme verlässt das Gebäude größtenteils durch die Fenster. Bei relativ hoher Luftfeuchtigkeit oder bei sehr kaltem Wetter kondensiert daher regelmäßig Wasser an den Scheiben, welches bei einer sehr starken Kondensation sogar auf die Fensterbank tropfen kann.
Dieser Effekt wird mit dem Einbau einer Wärmeschutzverglasung, heute werden hierfür auch gerne schon dreifach verglaste Fenster eingesetzt, abgestellt, was zunächst vom Verbraucher als positives Ergebnis des Fensteraustauschs gewertet wird.
Doch Achtung, hierbei lauert eine oftmals nicht bedachte Gefahr!
Wenn das Fenster durch den Austausch nicht mehr als schwächstes Glied in der Gebäudeaußenhülle bezeichnet werden kann, bedeutet dies im Umkehrschluss dass es an anderer Stelle ein Bauteil geben muss, welches die Wärme vom Gebäudeinneren nach außen transportiert.
Wurde jetzt ein zu stark gedämmtes Fenster verwendet, so geschieht der Wärmetransport oftmals über die Außenwand. Die Feuchtigkeit, welche vorher an den Fensterscheiben kondensiert ist, kondensiert nun an der Außenwand, was oftmals unbemerkt geschieht, wodurch nach kurzer Zeit Schimmel an der Außenwand entstehen kann.
Es wird daher zwingend vom Sachverständigen empfohlen, beim Austausch der Fenster darauf zu achten, dass der Wärmedurchgangswert des Fensters nicht besser ist als der des Wandaufbaus.
In den meisten Fällen wissen die Fensterbauer über diesen Zustand Bescheid und informieren die Kunden hier rüber. Der Sachverständige empfiehlt jedoch vor Auftragsvergabe auf diesen Umstand hinzuweisen, und den Handwerker entsprechend in die Pflicht zu nehmen, um möglichen, teilweise sehr teuren Folgeschäden vorzubeugen.
Was kann man tun, um Folgeschäden zu vermeiden?
Grundsätzlich ist es empfehlenswert gleich von Anfang an eine ganzheitliche Wärmedämmung der Außenwände vorzunehmen. Dieses beinhaltet sowohl einen Austausch der Fenster als auch eine entsprechende Wärmedämmung der Außenwände. Hierfür gibt es diverse Möglichkeiten, durch die auf Wunsch zum Teil auch das vorhandene Erscheinungsbild der Hausfassade erhalten bleiben kann.
Sollte eine ganzheitliche energetische Sanierung des Gebäudes aus Kostengründen nicht möglich sein, so gibt es die Möglichkeit ein Fenster zu wählen, welches einen geringfügig schlechteren Wärmedurchgangswert aufweist als die vorhandene Außenwand.
Übrigens; auch eine Wärmedämmung der Außenwände, ohne den Austausch der vorhandenen Fenster, kann zu einer Schimmelbildung führen.
Dies geschieht insbesondere deshalb, da in dem Fall der gedämmten Außenwand noch mehr Wärme über die schlecht gedämmten Fenster abgegeben wird. Hierdurch kondensiert nun noch mehr Wasser an den Fensterscheiben, welches über die Fensterbank hinab läuft und gegebenenfalls Teile der Wandflächen durchfeuchten kann.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auch in meinem Artikel über Schimmel und Glasbausteine
Alles Gute
Ihr Gutachter Kail
Wann ist die beste Zeit zum Lüften?Wann sollte man Lüften, um das beste Ergebnis zu erzielen?
TAGS WARM, NACHTS KALT - WANN IST DIE BESTE ZEIT ZUM LÜFTEN
In einem kurzen Artikel der SHZ Link zum Artikel von SHZ.de
wird kurz und bündig beschrieben wie Sie lüften sollten.
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Der Artikel:
Auf die richtige Lüftungsdauer kommt es an. Gerade in der Übergangszeit von Winter zu Sommer hat man mit stark wechselnden Temperaturen zu tun. Doch wie lange sollte das Fenster geöffnet bleiben? Und was passiert, wenn man zu lange lüftet?
In der Übergangszeit zwischen Winter und Sommer ist es tagsüber oft warm und abends kalt: Verbraucher sollten ihr Lüftungs- und Heizverhalten an die veränderten Witterungsbedingungen anpassen, rät die Hessische Energiespar-Aktion und gibt Verbrauchern entsprechende Tipps:
Jetzt besser länger lüften. Denn je wärmer die Außentemperatur wird, umso mehr Feuchtigkeit enthält sie. Es dauert also länger, bis sie überschüssige Feuchtigkeit aus dem Bad, der Küche oder dem Wohnzimmer aufnimmt. Pro Lüftungsvorgang sollte man das Fenster also mindestens 10 bis 15 Minuten weit öffnen - dabei die Heizkörperventile schließen. Wer dauerhaft die Fenster kippt, verschwendet hingegen unnötig Energie und erhöht die Schimmelgefahr.
Auch niedrige Raumtemperaturen - unter 14 Grad Celsius - können die Schimmelbildung begünstigen. Allerdings können Verbraucher sechs Prozent Heizkosten sparen, wenn sie die Raumtemperatur um ein Grad Celsius reduzieren. Tagsüber sind in Wohn- und Arbeitsräumen 20 Grad Celsius ausreichend. Nachts kann man die Temperaturen auf 16 Grad absenken. Wer nachts die Vorhänge oder Jalousien zuzieht, kann zusätzlich Heizenergie einsparen.
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Anmerkung des Sachverständigen:
Auf die Auswirkungen des Lüftens bin ich in meinem Artikel "die Geheimnisse des Lüftens" ausführlich eingegangen.
Entscheidend ist hierbei die relative Luftfeuchtigkeit, welche im Zusammenhang mit der Raumtemperatur steht. Je höher die Temperatur desto mehr tatsächliche Luftfeuchtigkeit ist in der Luft. Wenn die Luft kälter ist, ist grundsätzlich weniger Feuchtigkeit in der Luft.
Das bedeutet, wenn es draußen kälter ist lässt es sich besser lüften.
Sollte die Temperatur bei Ihnen im Haus jedoch sinken, so steigt die relative Luftfeuchtigkeit, weil die Luft weniger Wasser speichern kann. Insbesondere wenn ihre Wände kalt sind, kommt es daher an der Wand zur Kondensation.
Umgekehrt ist das Verhältnis also im Keller. Lüften Sie am besten niemals im Sommer, wenn es draußen warm und schwül ist. Denn in diesem Fall lassen Sie die feuchte und warme Luft in ihren kalten Keller. Die Luft wird also somit an den Decken, Wänden und Böden kondensieren und sie haben anschließend mehr Feuchtigkeit im Keller als zuvor.
Die beste Zeit einen Keller zu lüften ist im Winter, wenn es frostig kalt und trocken ist.
Hier nochmal der Hinweis zum Lüften auf "Kipp":
In der Kürze der Zeit, wie im Artikel der SHZ beschrieben, bekommen Sie so nicht genug Feuchtigkeit aus den Räumen gelüftet. Auch dann nicht, wenn Sie Durchzug erzeugen.
Zudem kühlen die Leibungen und insbesondere der Fenstersturz stark aus, sodass es in diesen Bereichen wieder zu einer Kostensatzbildung kommt, wodurch erst recht Schimmel entstehen kann. Zudem können sich so Moos und Algen auf der Fassade, über den Fenstern Bilden. Das sieht zum Einen nicht schön aus und kann zum Anderen für Mieter unnötige Kosten verursachen, wenn der Vermieter aufgrund des "Dauerkipplüftens" die Fassade neu streichen muss.
Diese Kosten muss dann im Zweifel der Verursacher tragen.
Also; IMMER STOß-LÜFTEN!
Sollten Sie weitere Fragen zum Thema lüften haben, empfehle ich Ihnen meine anderen Artikel im SchimmelBlog oder einen kurzen Anruf, bzw. eine kurze E-Mail an mich.
Ihr Gutachter Kail
www.gutachter-kail.de
Neubau, Feuchtigkeit und SchimmelbildungSchimmelbildung im Neubau ist besonders ärgerlich. Wo oftmals die Gründe liegen und was Sie dagegen tun können, erfahren Sie hier im SchimmelBlog.
NEUBAU, FEUCHTIGKEIT UND EIN HAUFEN ÄRGERNISSE - SCHIMMEL IM NEUBAU
Da haben wir den Salat!
Endlich ist es geschafft. Die Finanzierung steht, das Haus ist gebaut, sogar der Umzugsstress ist endlich geschafft und dann das!
Das Laminat verzieht sich, die Tapeten Schimmeln und was ist da hinter den Schränken los?!
Schimmel !!! Und dabei haben wir doch gerade neu gebaut!
Dieses Phänomen ist sehr häufig zu erkennen. Und leider verliert das neue Haus auf einmal das Vertrauen seiner Bewohner, obwohl das Haus eigentlich gar nichts dafür kann.
Hier muss doch wohl der Bauunternehmer gepfuscht haben!
Heißt es dann oft ganz schnell. Doch das ist fast immer ein großer Irrtum.
Früher dauerte der Bau eines Hauses wesentlich länger als heute und die Winterphasen wurden zum Trockenheizen der Gebäude genutzt.
Heute muss alles schnell gehen. Der Estrich ist gerade begehbar, der Putz an den Wänden ist gerade ausgehärtet, da werden Boden und Wände bereits dekoriert, damit die Familie schnell einziehen kann. Denn die Miete für die alte Wohnung will so schnell wie möglich abgestellt werden. KOSTENSPAREN!
Doch ist Ihnen eigentlich klar wieviel Wasser noch in Boden und Wänden steckt? Man kann mit ca. 18 l pro m² im Estrichboden und ca. 10 l pro m² Putz rechnen.
Nun rechnen wir mal kurz hach. 140 m² Wohnfläche * 18 l Wasser im Estrich = 2.520 l Wasser allein im Estrich!
Glauben Sie wirklich der ist bereits ausgetrocknet, wenn Sie nach 8 Wochen beginnen Ihren Bodenbelag zu verlegen?
Selbst wenn Sie eine Fußbodenheizung haben und das obligatorische Belegereifheizen durchgeführt haben, bleibt eine relativ hohe Restfeuchte allein im Estrich zurück!
Vom Putz ganz zu schweigen, denn der wurde hierdurch nicht wirklich mitgetrocknet!
Nun tapezieren noch alles, denn das neue Haus soll ja auch schön aussehen, stellen Ihre Möbel an die Wände und fertig!
Herzlich willkommen im Eigenheim!
Was nun im Einzelnen passiert, können Sie am Anfang dieses Artikels erkennen. Ich möchte hier jetzt auch nicht aufführen was alles passieren kann, denn es passiert leider viel zu häufig.
Ich möchte Ihnen hier jetzt ein paar Tipps geben, wie Sie verhindern dass es auf Grund der hohen Neubaufeuchte zu Schäden in Ihrem Eigenheim kommt.
1. Lüften, Lüften, Lüften !!!
Auch wenn Sie eine Zwangsentlüftung im Haus haben, ist es sehr zu empfehlen wenigstens im 1. Jahr zweimal Täglich die Fenster für eine Stoßlüftung zu öffnen. Ich weiß, somit versauen Sie sich die mühevoll erlogene Klimabilanz Ihres Hauses, aber dafür haben Sie das Problem der Folgeschäden im Neubau damit schon mal minimiert.
Empfehlenswert ist es in jedem Fall ein Hygrometer in Ihren Räumen aufzustellen. Sollte die Luftfeuchtigkeit 65% überschreiten, dann öffnen Sie bitte ab und an mal die Fenster (Stoßlüftung, nicht auf Kipp !!!), damit die überschüssige Feuchtigkeit entweichen kann.
2. Heizen, Heizen, Heizen !!!
Ja, ja Ihr Haus ist ein Niedrigenergiehaus und es reicht schon aus, wenn der Föhn und der Herd eingeschaltet sind, um das Haus ausreichend zu erwärmen, aber Ihre Wände und Ihr Fußboden sind noch immer feucht!
Also führen Sie Ihren Räumen bitte ausreichend Wärme zu, damit die Feuchtigkeit eine Möglichkeit hat in die Luft zu entweichen!
Je höher die Temperatur im Raum, desto mehr Feuchtigkeit kann die Luft aufnehmen.
Hier finden Sie weitere Infos zu den Themen Wärme, Lüften und Feuchtigkeit DIE GEHEIMNISSE DES LÜFTENS WAHRHEIT ODER ERFINDUNG DER BÖSEN VERMIETER?
Und wenn Sie Ihre Fußbodenheizung eingeschaltet haben, kann die Feuchtigkeit aus dem Estrich langsam entweichen.
3. Der richtige Putz, die Richtige Farbe und keine Tapeten !!!
Wenn Sie Ihre Wände gleich nach der Aushärtung tapezieren, kann keine, bzw. kaum noch Feuchtigkeit aus der Wand entweichen. Nach Außen gelangt ohnehin keinerlei Feuchtigkeit mehr, da die Wände, auf Grund der strengen Verordnungen im Neubau, dampfdicht sein müssen. Die Tapete dient unserem Freund dem Schimmel dann sehr schnell als hervorragende Nahrungsquelle, die er dann schnell nutzt, um sich frei zu entfalten.
Gipsputz und Kunststoffdispersionsfarben sind ebenfalls eine angemessene Nahrungsgrundlage für den Schimmel, wenn so auch schon etwas mehr Feuchtigkeit entweichen kann, sofern Sie auf die Tapete verzichtet haben.
Wenn Sie eine wohngesunde und schimmelfreie Wandgestaltung bevorzugen, ist ein Kalkputz in Verbindung mit einer Kalk- oder Silikatfarbe eine empfehlenswerte Alternative. Hier gibt es keine Nahrungsgrundlage für den Schimmel. Somit können die Wände in aller Ruhe abtrocknen, ohne dass etwas passiert.
Eine weitere Alternative wäre die Gestaltung mit Lehmputzen und Lehmfarben.
4. Möbel weg von der Wand !!!
Ihre Wände sind feucht. Soweit waren wir ja bereits. Wenn Sie jetzt Ihre Möbel direkt an die Wand stellen, kann die Feuchtigkeit in der Wand nicht mehr richtig abtrocknen. Außerdem bestehen Ihre Möbel zum Großteil aus organischen Stoffen, die unserem Freund, dem Schimmel, wieder als Nahrungsgrundlage dienen.
Fazit: Auch wenn Ihre Wände nicht schimmeln können, weil Sie einen anorganischen Wandaufbau gewählt haben, kann sich der Schimmel auf Ihren durchfeuchteten Möbeln ausbreiten.
5. Hinterlüftete Fußleisten
Ein Fliesenbelag oder ein Laminat bieten Ihrem noch immer feuchten Estrich keine Möglichkeit richtig abzutrocknen.
Nun kann man ja kaum von Ihnen erwarten dass Sie in den ersten 2 Jahren ohne den passenden Bodenbelag auskommen müssen.
Wenn Sie Ihre Fußbodenheizung immer (ja, auch im Sommer!) ein Wenig eingeschaltet lassen, damit Ihr Estrich vernünftig austrocknen kann, dann haben Sie zwei Möglichkeit das Entweichen der Feuchtigkeit aus dem Estrich zu ermöglichen.
Verzichten Sie auf Fuß- bzw. Sockelleisten! Sieht blöd aus, beugt jedoch diversen Schäden vor.
Oder nutzen Sie als Alternative hinterlüftete Fußleisten!
Viele Hersteller bieten diese Fußleistensysteme an. Hierdurch kann die Feuchtigkeit aus dem Estrich an der Wand, hinter der Fußleiste ab lüften und Sie vermeiden somit einen enormen Folgeschaden.
Ihr Estrich wird nämlich in aller Regel auf einer Trennlage verlegt worden sein, die als Trittschalldämmung dient.
Diese Trennlage besteht in aller Regel aus Kunststoff. Somit ist sie also auch wieder eine mögliche Nahrungsquelle für Schimmel.
Und wenn Sie hier einen ernsthaften Schimmelbefall haben, dann gute Nacht! Das wird nämlich richtig teuer.
Sollten Sie in Ihrem Keller, der keine Fußbodenheizung hat, unbedingt schon gleich einen Bodenbelag einbauen wollen, dann sollten Sie in den ersten 5 Jahren auf dichte Bodenbeläge wie z.B. Laminat verzichten, damit die Feuchtigkeit aus dem Estrich entweichen kann.
Bitte denken Sie auch hier ans Heizen und Lüften!
Am Empfehlenswertesten ist jedoch vorerst auf einen Bodenbelag zu verzichten.
So Nun haben wir die größten Fehlerquellen besprochen.
Eine ganz wichtige Sache möchte ich jedoch noch anmerken:
Sollten Sie keine Zwangsentlüftung haben, dann sind Sie in allen Fällen zum Lüften verpflichtet! Lüften Sie nicht täglich mindesten zweimal, dann sind bei Ihnen diverse Schäden schon vorprogrammiert. Wenn Sie mal nicht im Hause sind, dann sollten Sie spätestens am dritten Tag jemanden in Ihre Wohnung schicken, damit nichts passiert.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gern, wie gewohnt, per Mail oder telefonisch zur Verfügung.
www.gutachter-kail.de
Alles Gute!
Ihr Gutachter Kail
Was tun bei einem Versicherungsschaden?Wie man vorgehen sollte, wenn sich ein Versicherungsschaden ereignet hat, erfahren Sie hier im SchimmelBlog
WAS TUN BEI EINEM VERSICHERUNGSSCHADEN?
Und auf einmal ist er da, der Schaden am Gebäude.
Wir gehen jetzt mal, weil das Thema naheliegend ist, von einem Wasserschaden aus. Es könnte jedoch z.B. auch um einen Sturmschaden, einen Brandschaden oder einen Haftpflichtschaden gehen.
...
Eine Wasserleitung ist geplatzt und das Wasser strömt in Ihre Wohnung.
Kaputte Böden, Wände und sogar Schimmel können die Folge sein. Vom Hausrat jetzt mal ganz zu schweigen.
Vielleicht ist Ihre Wohnung ja sogar für einige Zeit nicht bewohnbar.
Wie gehen Sie jetzt am besten vor?
Na, ganz klar, ich rufe als aller erstes mal meine Versicherung an!
Genau. Und das Wasser lüft weiter?
Ähm Na ja. Ich kann ja mal gucken, ob ich das Wasser ausstelln kann. Und dann rufe ich meine Versicherung an!
So. Diese Antworten klingen zwar ziemlich bekloppt, aber sie kommen überaus häufig tatsächlich genau so vor. Bevor auch nur irgend etwas unternommen wird, wird erstmal bei der Versicherung angerufen.
Um die Dialoge jetzt nicht zu lang un unübersichtlich werden zu lassen, führe ab jetzt ausnahmensweise erstmal einen Monolog.
Eine Wasserleitung in Ihrem Haus ist geplatzt und das Wasser läuft in mehrere Zimmer.
Sie machen jetzt folgendes:
1. Versuchen Sie das Wasser abzustellen. Wenn Ihnen nicht bewusst ist, wo man die Hauptleitung abstellt, rufen Sie Ihren Hausmeister oder wenn nötig sofort den Klempner!
2. Nehmen Sie das Wasser oberflächlich auf, damit nicht unnötig viel Wasser in die Böden und in die Wände einziehen kann!
3. Rufen Sie, wenn nötig eine Trocknungsfirma an, die Sie beraten kann ob eine technische Trocknung nötig ist. Diese Prüfung könnte auch der Sachverständige Ihres Vertrauens vornehmen, aber die Trocknungsfirmen sind in diesen Dingen nahezu genauso aussagekräftig. Wenn nötig lassen Sie Ihr Gebäude trocknen!
Zu all diesen eben beschriebenen Maßnahmen sind Sie verpflichtet (Schadensminimierung)!
Parallel zu punkt 3 sollten Sie sich auch bei Ihrem Versicherer melden, um zu prüfen, ob es sich bei Ihrem Schaden unter Umständen um einen versicherten Schaden handelt.
Sie sind der Eigentümer Ihrer Immobilie. Nicht die Versicherung.
Nehmen Sie also sämtliche nötigen Maßnahmen in Angriff, die die Ausweitung des eingetretenen Schadens minimieren!
Dokumentieren Sie alles mit Beweisfotos, damit die Versicherung Ihren Schaden nachvollziehen kann!
Sollte Ihr Klempner eine beschädigte Wasserleitung bereits repariert haben, damit Sie das Wasser wieder aufdrehen konnten, bewahren Sie die schadhaften Stücke auf! Nur so kann ein evtl versicherter Schaden bewiesen werden.
Stellen Sie sich bei allen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem vorhandenen Schaden immer folgende Frage; Was würde ich tun, wenn ich keine Versicherung hätte?. Wenn Sie das tun, dann kommen Sie auch auf die Antwort, was die Versicherung tun wird, um Sie für Ihren Schaden zu entschädigen. Nicht mehr und nicht weniger.
Alles was nun noch an Maßnahmen nötig wird, um Ihren Schaden zu beheben, hat Zeit. OK, nicht für Sie, aber der Schaden wird in aller Regel jetzt nicht mehr größer.
Nun können Sie Kostenvoranschläge einholen und die Versicherung wird prüfen, ob sie einen Gutachter zu Ihnen schicken muss oder nicht.
Anschließend gibt die Versicherung Ihnen Bescheid, in welcher Höhe sie welche Arbeiten übernimmt und Sie können Ihre Handwerker beauftragen. Sollten Sie keine passenden Handwerker kennen, kann Ihre Versicherung Ihnen in aller Regel die passenden Handwerker empfehlen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür dass Ihr Schaden nicht immer so schnell bearbeitet werden kann, wie Sie es sich wünschen!
Bei Ihrer Versicherung arbeiten auch nur Menschen und wie überall ist Personal teuer, weshalb es nur im begrenzten Maße vorhanden ist.
Die Sachbearbeiter in den Schadensabteilungen arbeiten sorgfältig, gewissenhaft und trotzdem so schnell sie können. Doch leider sind Sie niemals der einzige der einen Schaden hat und jeder Schaden ist, für denjenigen der den Schaden hat, dringlicher als alle anderen Schäden.
Demnächst klären wir in diesem Zusammenhang noch dem Unterschied zwischen einem versicherten Schaden (z.B. Rohrbruch) und einem versicherten Folgeschaden (z.B. das Wasser, das den guten Parkettfußboden zerstört hat).
Außerdem möchte ich Ihnen den Unterschied zwischen Ihrem Versicherungsagenten, -vertreter, -berater, Vertarauensmann etc. und dem Sachbearbeiter Ihrer Versicherung erklären. Hier zwischen liegen wahre Welten, die nicht selten zu unangenehmen Folgen in Ihrem Versicherungsschaden führen können.
Und jetzt wünsche ich Ihnen viel Erfolg bei der Reparatur Ihres Versicherungsschadens.
Ihr Gutachter Kail
P.S. Sollten Sie noch Fragen an mich haben, finden Sie hier meine Kontaktdaten: www.gutachter-kail.de
Warum Schwamm und holzzerstörende Pilze nicht versichert sindSchäden durch Schwamm und holzzerstörende Pilze sind nicht versichert. Warum das so ist, erfahren Sie hier im SchimmelBlog.
WARUM SCHWAMM UND HOLZZERSTÖRENDE PILZE NICHT VON DER VERSICHERUNG ÜBERNOMMEN WERDEN
Von diesem Problem hat bestimmt fast jeder schon einmal gehört;
Ein lange Zeit unerkannter Wasserschaden wird endlich beseitigt und dabei zeigt sich, dass Teile der Holzkonstruktion von Hausschwamm befallen sind.
Die Versicherung lehnt die Sanierung des Schwammbefalls ab, weil Schwammbefall nicht im Versicherungsumfang enthalten ist.
Das gleiche gilt im übrigen auch für holzzerstörende Pilze, d.h. auch für Schimmel.
Ein Beispiel:
Im 1. OG Ihres wunderschönen Altbaugebäudes gab es einen Bruch in der Abwasserleitung der Toilette. Die gesamte Deckenkonstruktion, also Dämmung, Schüttung, Trockenestrich, Gipskartondecke usw. müssen ausgetauscht werden, weil sie Durchfeuchtet und von Fäkalkeimen befallen sind. Die Undichtigkeit blieb über lange Zeit unbemerkt, weshalb sich der Schaden großflächig ausgebreitet hat.
All das wird in der Regel von Ihrer Gebäudeversicherung übernommen.
Nun fällt bei der Demontage jedoch auf, das auch die Holzbalkenkonstruktion einen erheblichen Schaden erlitten hat. Die Balken sind morsch, da sich ein Pilz im Holz entwickelt hat.
Hierzu sei angemerkt, dass jede Holzkonstruktion, wenn sie Morsch geworden ist, von einem Holzzerstörer befallen wurde.Holz ans ich kann nämlich sehr, sehr lange Zeit im Wasser liegen, ohne morsch zu werden.
Die Balken müssen ausgetauscht werden, da die Tragfähigkeit der Holzbalken nicht mehr gegeben ist.
Während die Versicherung den oben beschriebenen Folgeschaden in aller Regel ohne große Schwierigkeiten übernehmen wird, wird der Austausch der morschen Holbalken, der in den meisten Fällen relativ teuer ist, in aller Regel nicht übernommen.
Nun kann wieder viel auf die bösen Versicherer geschimpft werden, weil die ja so geizig sind, immer ihre Beiträge haben wollen, aber nicht zahlen wollen, wenn es mal zu einem Schaden kommt. Usw.
Aber für die Ablehnung der Holzschäden hat selbstverständlich eine triftige Begründung:
Wasser, und hierzu zählt auch Abwasser, hat den Schaden nicht verursacht. Verursacher war der Pilz. Der Pilz war schon vor dem Wasser in Ihrem Gebälk. Ohne Feuchtigkeit kann er ihrem Holz jedoch nicht gefährlich werden. Der Pilz fällt in Trockenstarre, wenn keine für ihn lebensnotwendige Feuchtigkeit vorhanden ist. Sobald jedoch wieder Feuchtigkeit vorhanden ist, breitet er sich wieder aus und macht sich über Ihr Holz her.
Somit kann also zusammenfassend gesagt werden, die Holzbalken sind nicht in Folge des Wassers, sondern in Folge des bereits vorhandenen Pilzes beschädigt worden.Also besteht keine Ersatzpflicht seitens Ihres Versicherers für den Schaden an Ihren Holzbalken.
Nun steht natürlich noch die Frage im Raum, warum die Versicherung für derartige Schäden nicht aufkommt?
Tja, und dazu kann man eigentlich nur sagen, weil es genau so im Vertrag steht. ;-)
Pilze sind natürliche Vorkommen im Holz. Es ist damit zu rechnen, dass zu irgend einem Zeitpunkt ein Schaden durch einen Pilz im Gebälk eines jeden Hauses anfängt zu wachsen. Das Risiko für einen derartigen Schaden ist den Versicherern einfach zu hoch, weshalb derartige Schäden eben nicht versicherbar sind.Das gleiche gilt im Übrigen für die meisten hochwassergefährdeten Gebiete, im Rahmen der Elementarversicherung. Überschwemmungsschäden können in vielen Gebieten Deutschlands aufgrund des zu hohen Risikos für den Versicherer nicht mehr versichert werden.
So Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinem Artikel bei Ihren Fragen helfen. Sollten Sie weitere Fragen haben, freue ich mich über Ihre Mail oder Ihren Anruf.
Ales Gute!
Ihr Gutachter Kail
HILFE DER GUTACHTER KOMMT !!! WAS MACHT EIGENTLICH SO´N GUTACHTER?
Oh Mann! Morgen kommt der Gutachter von der Versicherung !!!
Oder
Hilfe !!! Morgen kommt der Gutachter wegen dem Schimmel !!!
Was soll ich tun? Was wird der wohl tun?
Oder aber auch:
Morgen kommt der Gutachter. Der wird dem Vermieter schon zeigen was Sache ist. Schließlich habe ich den beauftragt!
So und so ähnlich sehen die Reaktionen auf den erwarteten Gutachter aus. Egal ob der von der Versicherung beauftragt oder von Ihnen angerufen wurde.
Aber was passiert denn nun eigentlich, wenn son Gutachter ins Haus kommt?
Na, ist doch klar! Wenn die Versicherung den schickt, dann wird der auf jeden Fall versuchen den Schaden abzuwehren oder zumindest so gering wie möglich zu rechnen!
Und wenn Sie ihn beauftragen?
Auch das ist doch klar! Da ich ihn bezahle, wird der dann zu meinen Gunsten begutachten!
Ja? Warum?
Na, weil er ja wohl schön blöd wäre, wenn er sich für die Gegenseite entscheiden würde !!! Schließlich bekommt er sonst keine Kohle!
Falsch!
Ein Sachverständiger oder umgangssprachlich auch gern mal Gutachter genannt, steht nicht auf der einen oder auf der anderen Seite. Ganz egal ob er von der Versicherung kommt oder von einem Mieter im Mietstreit angerufen wurde.
Ein Sachverständiger ist immer unparteiisch! Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, wer ihn beauftragt hat. Es geht ja schließlich darum den Schaden zu begutachten und ggf. zu klären wodurch der Schaden entstanden ist.
Auch wenn der Mieter den Sachverständigen anruft, wird dieser den Schaden so bewerten, wie er sich aus Sicht des Sachverständigen darstellt. Und wenn sich aus Sicht des Sachverständigen herausstellt, dass nicht der Vermieter für die Ursache verantwortlich ist, sondern der Mieter, dann wird er dies auch so darstellen. Darum ging es dem Kunden ja auch. Er will wissen wo der Schaden herkommt.
Ok, ok. Natürlich hat der Mieter ein gewisses Bestreben den Fall für sich zu entscheiden, sonst hätte er sich das Geld für den Gutachter ja auch sparen können, aber so läuft das nun mal nicht. Vertragsgrundlage bei der Beauftragung eines Sachverständigen ist immer und absolut ohne Ausnahme, dass dieser unparteiisch ist und bleibt. Und wenn er nicht zu dem erhofften Ergebnis des Auftraggebers kommt, ist dieser trotzdem zur Zahlung verpflichtet.
Boa ey! Das ist doch aber voll unfair! Da bezahle ich den Gutachter und dann entscheidet der sich gegen mich?!
Nein und nein.
Ein Sachverständiger ist niemals unfair. Er ist unparteiisch. Es geht in seinem Job nicht um persönliche Belange, sondern um die Sachlage. Er entscheidet auch niemals ob jemand schuldig oder unschuldig ist. Er begutachtet den Schaden und stellt seine Sichtweise für die Ursache des Schadens dar. Über Schuld oder Unschuld entscheidet nur der Richter.
Stellen Sie sich mal vor, wie unnütz ansonsten so ein Sachverständiger wäre:
Der Vermieter oder die Versicherung beauftragt einen Sachverständigen für die Begutachtung des Schadens bei Ihnen und weil die Gegenseite diesen Sachverständigen beauftragt hat, entscheidet der sich für die Gegenseite. Dann brauchen auch Sie einen Sachverständigen, der sich für Ihre Sichtweise einsetzt. Und dann geht das ganze vor Gericht und der Richter ist hinterher genau so schlau, wie vor den beiden Gutachten.
Also hätten sich beide Seiten viel Zeit und sehr viel Geld gespart, wenn sie keinen Gutachter beauftragt hätten.
Was wäre dann wohl das Fazit?
Genau. Scheiß auf den Gutachter!
Daher sind wir unparteiisch und interessieren uns ausschließlich für die Sachlage. Ganz egal wer uns bezahlt.
Und wie ich schon in meinem Artikel Streit um die Lüfterei angemerkt habe, muss es ja auch nicht immer gleich vor Gericht gehen. Verständigen Sie sich bei Meinungsverschiedenheiten nach einem Schaden zwischen Mieter und Vermieter, oder zwischen welchen Parteien auch immer, doch gleich vor dem Streit für die Beauftragung eines Sachverständigen. Der brauch vielleicht nur einmal kurz mit Ihnen zusammen am Ort des Geschehens stehen und kann Ihnen gleich ohne viel Schreibkram sagen was Sache ist und die Sache ist gegessen.
Fertig, Aus, Feierabend. Ganz und gar ohne Streit. Und das auch noch ohne viel Geld ausgegeben zu haben!
Mann! Das klingt vielleicht entspannt! Der kommt vorbei, schaut sich zusammen mit beiden Parteien den offensichtlichen Schaden an, sagt was Sache ist und alles ist tutti! Aber so läuft das doch nicht wirklich !?
Nun, es kann so laufen. Aber nein. So läuft es nicht immer. Und das liegt in den meisten Fällen daran, dass sich die Parteien erstmal mächtig streiten, bevor sie daran denken einen Sachverständigen einzuschalten. Und ist der Fall erstmal vor Gericht, wird der Sachverständige auch nicht mehr einfach so mit Ihnen aus dem Nähkästchen plaudern, da er sonst von den Anwälten beider Parteien zerfleischt werden würde. In dem Fall treffen sich dann nämlich die gegenseitigen Parteien mit deren Anwälten zum Ortstermin, der Sachverständige stellt die Fragen, die er für sein Gutachten beantwortet haben muss, macht seine Feststellung, ggf. nimmt er Proben oder nimmt Messungen vor, macht Fotos und verschwindet ohne auch nur einem von Ihnen zu sagen, was er festgestellt hat. Das können dann alle Parteien vor Gericht lesen, wenn der Sachverständige sein Gutachten vorstellt.
Und natürlich kostet so ein Gutachten dann auch wesentlich mehr, obwohl die Sache vielleicht vorab, ohne Streit einfach, schnell und günstig ohne Gericht, Anwälte und teurem, seitenlangen Gutachten genau das selbe ergeben hätte.
Wie es in so einem Fall abläuft liegt ganz allein bei Ihnen!
Daher nochmal meine Empfehlung: Nicht streiten, sondern gleich den Sachverständigen anrufen! Der hat auch wirklich Ahnung und kann Ihnen meistens direkt vor Ort sagen, was Sache ist. Und das ganze kostet wirklich nicht die Welt, wenn sich beide Seiten einig sind! Fragen Sie doch einfach mal den Sachverständigen Ihres Vertrauens!
Eine gute Auswahl von Sachverständigen aus Ihrer Umgebung, finden Sie hier: www.verzeichnis-gutachter.de
Ihren Experten im Schimmelfall können Sie auch hier finden: www.schimmel-experten.de/
Aber wie sieht denn nun so ein konkreter Fall eines Ortstermins mit dem Sachverständigen eigentlich aus?
Das ist eine gute Frage. Und es gibt mehrere Antworten darauf.
Heute gehe ich ganz direkt auf einen Fall ein. Und zwar auf den Fall, der für die meisten von Ihnen in Frage kommt.
Die Beauftragung des Sachverständigen durch Ihre Versicherung.
Sie haben bei sich einen Schaden.
Wir gehen in meinem Beispiel einmal von einem Wasserschaden aus.
Wie Sie sich in so einem Fall am besten verhalten, klären wir ein anders Mal, da das ganze einen ganzen Beitrag für sich in Anspruch nehmen würde.
Sie melden also Ihren Schaden bei der Versicherung.
Ihr Versicherungsagent nimmt den Schaden auf und schickt diesen zu dem für Ihren Fall zuständigen Sachbearbeiter.
Der Sachbearbeiter entscheidet dann, ob er für die Nachvollziehbarkeit und die zu ermittelnde Höhe des Schadens einen Sachverständigen vor Ort braucht oder nicht.
Er entscheidet sich dafür einen Sachverständigen zu Ihnen raus zu schicken.
Auch hier hat er wieder zwei Möglichkeiten: Er kann, sofern ein passender Sachverständiger zur Verfügung steht, einen Sachverständigen aus dem Hause der Versicherung schicken oder einen Externen Schadensservice beauftragen (Für einen solchen Schadensservice arbeitet übrigen auch Ihr DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Schimmel- und Bauschadenbewertung, der Sie hier so gern mit seinen Beiträgen unterhält.).
Der Sachverständige bekommt nun den Auftrag rein, Ihren Schaden zu begutachten. Und schon klingelt bei Ihnen das Telefon.
Eine Freundliche Stimme meldet sich und erklärt Ihnen, dass er von der Versicherung beauftragt wurde Ihren Schaden zu begutachten und bittet Sie um einen Termin.
Nun haben Sie in der Regel die Wahl zu entscheiden wann er kommen soll. Vielleicht gibt er Ihnen mehrere Vorschläge, die Ihm passen würden oder Sie dürfen selbst entscheiden.
Und nun steh er da. Vor Ihrer Haustür. Bewaffnet mit Feuchtigkeitsmessgerät, Entfernungsmesser oder Zollstock und Fotoapparat, lächelt freundlich, stellt sich vor, gibt Ihnen die Hand und Sie lassen Ihn ein.
Sie zeigen ihm den Schaden, erzählen ihm was passiert ist, er misst welche Bauteile von dem Wasserschaden betroffen sind, misst wie groß die Flächen sind und erklärt Ihnen dann, in der Regel am Tisch, was nun zu tun ist und wie es von nun an weitergeht. Er wird Ihre Fragen beantworten, sofern Sie den fragen, kalkuliert mit Ihnen vor Ort grob die Schadenshöhe durch und lässt sie dann mit einem guten Gefühl und mit dem Wissen, wie es weitergeht wieder in Ruhe.
In den meisten Fällen, können Sie dann auch schon anfangen, den Schaden beheben zu lassen, denn der Sachverständige wird Ihnen die technische Freigabe für die erforderlichen Arbeiten geben, jedoch kann er nicht entscheiden ob die Versicherung zahlt oder nicht. Er wird Ihnen zwar sagen, ob aus seiner Sicht der Schaden von der Versicherung übernommen werden sollte oder nicht. Und wahrscheinlich wird er Ihnen auch schon ungefähr die Höhe des Schadens nennen, doch allein der Sachbearbeiter bei der Versicherung entscheidet wie es weitergeht. Natürlich wird er sich in meisten Fällen nach dem Gutachten richten, doch das muss nicht zwingend der Fall sein.
Selbstverständlich weist Sie der Sachverständige auf diesen Sachverhalt hin, bevor er das Haus verlässt.
Also haben sie keine Panik, wenn der Sachverständige bei Ihnen vorbei schaut. In den meisten Fällen sind die Sachverständigen, egal ob von der Versicherung , vom Vermieter oder von Ihnen selbst beauftragt ganz nette und umgängliche Menschen, die Ihnen helfen wollen.
Ich wünsche Ihnen jetzt eine schöne Woche und freue mich schon auf die nächste Woche, in der ich Sie wider mit einem neuen Beitrag beglücken darf.
Alles Gute!
Ihr Gutachter Kail
www.Gutachter-Kail.de
Der Experte/Sachverständige steht für technische Fragen über die hier aufgeführten Kontaktwege zur Verfügung:
Ansprechpartner:
Herr Fabian Kail-Hentschel
Telefon:
+49 4550- 9999793
Mobil: 015679 -150701
Info: Die alte Nummer: 04550-7329076 ist immer noch erreichbar.
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